Lenin
meint hier das „Dekret über den Grund und Boden“, das auf dem
II.
Allrussischen Kongress der Arbeiter- und Soldatendeputiertenräte
am 8. November (26. Oktober) 1917 angenommen wurde. Das Dekret hob
das gutsherrliche Eigentum an Grund und Boden entschädigungslos auf
und übergab die Güter der Gutsherren sowie alle Ländereien der
Domänenverwaltung, der Klöster und der Kirchen mit dem gesamten
lebenden und toten Inventar und Gebäuden den Bodenkomitees der
Landbezirke und den Kreisbauernsowjets. Somit wurden die breiten
Bauernmassen, die in zahlreichen Bauernversammlungen und in den von
Sowjets ausgearbeiteten Instruktionen die Konfiskation der
gutsherrlichen Ländereien und ihre Übergabe zur Nutznießung an die
Bauern forderten, sofort nach dem Oktoberumsturz zufriedengestellt.
Als Richtlinie bei der Durchführung der Agrarumwälzung wurde im 4.
Punkt des „Dekrets über den Grund und Boden“ eine
Musterbauerninstruktion empfohlen, die von der Redaktion der
„Iswestija“ („Nachrichtenblatt“) des Allrussischen Rates der
Bauerndeputierten auf Grund von 242 Instruktionen örtlicher
Bauerndeputiertensowjets zusammengestellt worden war. Näheres
darüber siehe die
Rede Lenins über die Bodenfrage auf dem II. Allrussischen
Kongress der Arbeiter- und Soldatendeputiertenräte, in der das
„Dekret über den Grund und Boden“ ganz enthalten ist, sowie das
Kapitel „Liebedienerei vor der Bourgeoisie in der Form einer
.ökonomischen Analyse“ in der Broschüre
Lenins „Die proletarische Revolution und der Renegat Kautsky“. [Ausgewählte Werke, Band 8] |
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