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russischer Senat

Der Senat war während des zaristischen Absolutismus eine der höchsten Regierungsstellen, zu deren Obliegenheiten u. a. die Auslegung und Erklärung der Gesetze gehörten, besonders bei der Überprüfung in der Eigenschaft des Senats als letzte Instanz in Gerichtssachen. Die Auslegungen des Senats waren wegen ihrer Willkürlichkeit berüchtigt. Wenn die Regierung es verlangte, hob der Senat durch seine Auslegungen die dem zaristischen Regime unbequemen Gesetze nahezu auf. [Lenin, Ausgewählte Werke, Band 4, Anm. 90]

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