Der Staatsrat war eine gesetzesberatende Körperschaft, die der Zar aus den Reihen der höheren Staatsbeamten ernannte. Nach der Errichtung des Parlamentes, der Staatsduma, im Jahre 1906, wurde der Staatsrat in eine Art Oberhaus verwandelt, das die von der Duma gefassten Beschlüsse zu überprüfen und zu bestätigen hatte. Dieser Staatsrat bestand aus 100 vom Zaren ernannten Mitgliedern und aus 100 Vertretern der Grundherren, der Gouvernements-Semstwos, des Adels, der Geistlichkeit der Staatskirche, der Großbourgeoisie und der höher gestellten bürgerlichen Intelligenz. Diese Zusammensetzung des Staatsrates sicherte das Begräbnis auch der gemäßigtesten Beschlüsse der Duma, sobald sie der herrschenden Kamarilla nicht genehm waren. [Ausgewählte Werke, Band 2] |
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