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Agrarentwurf der 104

Unter der Bezeichnung des Agrarentwurfs der 104 ist der „Entwurf der Grundbestimmungen des Bodengesetzes" bekannt, der von den Trudowiki in der 13. Sitzung vom 5. Juni (23. Mai) 1906 der ersten Reichsduma eingereicht wurde und in der Hauptsache auf folgendes hinauslief:

Der gesamte Grund und Boden muss dem ganzen Volk gehören, zu welchem Zweck ein allgemeiner Volksfonds aus staatlichen, Apanagen- usw. Ländereien sowie aus im Privatbesitz befindlichen Ländereien zu bilden ist, falls diese den festgesetzten, durch eigene Arbeit zu bewältigenden Umfang über steigen. „Die zugeteilten Ländereien und jene im Privatbesitz befindlichen Ländereien, die die durch eigene Arbeit zu bewältigende Norm nicht übersteigen, verbleiben ihren jetzigen Besitzern" unter der Bedingung, dass die Anhäufung von Grund und Boden in einer Hand über die durch eigene Arbeit zu bewältigende Norm hinaus, durch gesetzliche Maßnahmen unmöglich gemacht wird. „Die Entschädigung für die im Privatbesitz befindlichen Ländereien, die gewaltsam zu enteignen sind oder freiwillig abgetreten werden, erfolgt auf Kosten des Staates."

Es wurde vorgeschlagen, die konkrete Arbeit zur praktischen Durchführung des Entwurfs Bauern-Bodenkomitees zu übergeben, die auf Grundlage des allgemeinen, direkten, gleichen und geheimen Stimmrechtes gewählt werden sollten („Stenographischer Bericht der ersten Reichsduma", Band I, S. 560).

Auf diese Weise war in dem Entwurf der 104 die Ablösung für den zu enteignenden Boden beibehalten und es fehlte die Forderung der Aufhebung des Privateigentums an Grund und Boden, was die revolutionäre Bedeutung des Entwurfs verminderte.

Am 21. (8.) Juni 1906 brachte eine Gruppe von 33 Abgeordneten, in der Hauptsache ebenfalls Trudowiki, in der 23. Sitzung der Reichsduma eine neue Erklärung ein. In dieser Erklärung (Agrarentwurf der 33) schlossen die Unterzeichner sich dem Entwurf der 104 an, schlugen jedoch die sofortige und restlose Aufhebung des Privateigentums an Grund und Boden vor und brachten eine Reihe von Abänderungsanträgen ein, die die opportunistischen Seiten des Entwurfs der 104 korrigierten („Stenographischer Bericht", Band 2, S. 11/53).

Der Entwurf der 33 trug folgende Unterschriften: A. Aladjin, S. Bondarew, I. Solomko, A. Smirnow, W. Iljin, B. Didenko, G. W. Badamschin, G. Subkow. S. Loschkin u. a., von denen die drei letzten der Partei der konstitutionellen Demokraten angehörten. [Lenin, Sämtliche Werke]

Die Plattform der 104 – so wurde der Entwurf für ein Agrargesetz genannt, der von den Trudowiki, einer Gruppierung von kleinbürgerlichen Demokraten volkstümlerischer Richtung, der auch die Bauerndeputierten der Duma angehörten, der I.Duma unterbreitet wurde. [Lenin, Sämtliche Werke, Band 15, Anm. 49]

Das Agrarprogramm der 104 – Gesetzentwurf, der von 104 Abgeordneten der Trudowikifraktion, meist Bauern, in der zweiten Reichsduma eingebracht wurde. Der Gesetzentwurf forderte die Nationalisierung des Grund und Bodens. [Lenin, Sämtliche Werke, Band 20.1, Anm. 30]

Unter der Bezeichnung des Agrarentwurfs der 104 war der „Entwurf der Grundbestimmungen des Bodengesetzes“ bekannt, der von den Trudowiki in der 13. Sitzung vom 5. Juni (23. Mai) 1906 der ersten Reichsduma eingereicht wurde und in der Hauptsache auf folgendes hinauslief: Der gesamte Grund und Boden muss dem ganzen Volk gehören, zu welchem Zweck ein allgemeiner Volksfonds aus staatlichen, Apanagen- usw. Ländereien sowie aus im Privatbesitz befindlichen Ländereien zu bilden ist, falls diese den festgesetzten, durch eigene Arbeit zu bewältigenden Umfang übersteigen, „Die zugeteilten Ländereien und jene im Privatbesitz befindlichen Ländereien, die die durch eigene Arbeit zu bewältigende Norm nicht übersteigen, verbleiben ihren jetzigen Besitzern“ unter der Bedingung, dass die Anhäufung von Grund und Boden in einer Hand, über die durch eigene Arbeit zu bewältigende Norm hinaus, durch gesetzliche Maßnahmen unmöglich gemacht wird. „Die Entschädigung für die im Privatbesitz befindlichen Ländereien, die gewaltsam zu enteignen sind oder freiwillig abgetreten werden, erfolgt auf Kosten des Staates.“ Es wurde vorgeschlagen, die konkrete Arbeit zur praktischen Durchführung des Entwurfs Bauern-Bodenkomitees zu übergeben, die auf Grundlage des allgemeinen, direkten, gleichen und geheimen Stimmrechtes gewählt werden sollten. Lenin behandelte den Entwurf in dem Artikel „Kadetten, Trudowiki und Arbeiterpartei“. [Lenin, Ausgewählte Werke, Band 3]

ein Gesetzentwurf, der von 104 Abgeordneten der Trudowikifraktion oder Arbeitsgruppe, meist Bauern, in der zweiten Reichsduma eingebracht wurde. Der Gesetzentwurf forderte die Nationalisierung des Grund und Bodens. – D. Red. [Lenin, Ausgewählte Werke, Band 6, Anm. 1]

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