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Bulyginsche Duma

Bulyginsche Duma — von der zaristischen Regierung geplante beratende Körperschaft aus Vertretern der Gutsbesitzer und der Bourgeoisie; das Projekt war von einer Kommission mit dem Innenminister Bulygin an der Spitze ausgearbeitet worden und wurde im August 1905 veröffentlicht. Die Bulyginsche Duma ist jedoch niemals einberufen worden, sie wurde von der Revolution hinweggefegt. [Lenin, Sämtliche Werke, Band 15, Anm. 10]

Die Bulyginsche Duma, benannt nach dem damaligen Innenminister Bulygin, sollte, nach einem Mitte 1905 von der zaristischen Regierung ausgeheckten Plan, eine bloß beratende Körperschaft mit einem äußerst eingeschränkten Wahlrecht sein (siehe den Artikel „Der Boykott der Bulyginschen Duma und der Aufstand“ und die Anmerkung hierzu). Der Aufschwung der Revolution im September und Oktober fegte diesen Plan hinweg. [Lenin, Ausgewählte Werke, Band 5, Anm. 34]

Die in der Resolution erwähnte Bulyginsche Duma (nach dem damaligen Innenminister Bulygin) war auf Grund des Dekrets des Zaren vom 19. (6.) August 1905 als eine bloß beratende Körperschaft mit einem stark eingeschränkten Klassen-Wahlrecht gedacht, das die Arbeiter ganz ausschloss und die Vertretung der Bauernschaft durch ein spezifisches Stufenwahlrecht aufs Äußerste reduzierte. Diese Duma kam nicht zustande, der Sturm der Revolution machte diesen Plan zunichte. [Lenin, Ausgewählte Werke, Band 4, Anm. 13]

Bulyginsche Duma: Im August 1905 versprach der russische Zar Nikolaus unter dem Druck der Revolution von 1905 die Einberufung eines nur beratenden Parlaments mit einem undemokratischen Wahlsystem. Der Gesetzentwurf über die Gründung der beratenden Reichsduma und die Verordnung über die Dumawahlen wurden von einer Kommission unter dem Vorsitz des Innenministers Bulygin ausgearbeitet und gemeinsam mit dem Zarenmanifest vom 6. (19.) August 1905 veröffentlicht. Der Versuch, damit die revolutionäre Bewegung zu spalten, scheiterte. Die Radikalisierung der Revolution, insbesondere die Eisenbahner- und anderen politischen Massenstreiks vom Oktober 1905 zwangen den Zaren zu viel weit reichenderen Zugeständnissen, einschließlich eines Parlaments mit auch gesetzgebenden Befugnissen.

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