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Sunjatsenismus

In dem Artikel Sun Jat-sens [„Die soziale Bedeutung der chinesischen Revolution“] wurden zunächst die „drei großen Prinzipien“ des Sunjatsenismus ausgeführt: „1) Souveränität der chinesischen Rasse, 2) Volksverwaltung durch die Nation und 3) Souveränität des Volkes beim Schutze der Reichtümer“. Dann heißt es, dass die ersten beiden Prinzipien im Ergebnis der Revolution von 1911 verwirklicht worden seien und jetzt das dritte, d. h. die „ökonomische Revolution“, verwirklicht werden müsse. Sun Jat-sen bezeichnet die Annahme als falsch, dass das Ziel der Erneuerung Chinas die Gründung einer mächtigen Nation ähnlich wie England, Frankreich oder Amerika sei. In diesen Staaten, schreibt er, ist die Kluft zwischen den Armen und den Reichen zu tief, und die revolutionären Ideen bringen ihre Bürger zur Empörung. Wenn keine soziale Revolution vor sich gehen wird, dann wird die Mehrheit Lebensfreude und Lebensglück entbehren müssen. Jetzt wird dieses Glück nur einigen Kapitalisten zuteil. Die Masse der Arbeitenden fährt fort, Not zu leiden. Sun Jat-sen behauptet ferner, dass die „Revolution der Rasse und die politische Revolution leicht sind, die soziale Revolution aber ein schwieriges Werk ist“. Wenn die soziale Revolution in den zivilisierten Ländern mit entwickelter Industrie sehr schwer durchzuführen ist, so sei diese Revolution in China „verhältnismäßig leicht“, denn „wir haben die Möglichkeit, dem Vormarsch des kapitalistischen Regimes vorzubeugen“. Sun Jat-sen schreibt weiter: „Wenn wir nicht vom Beginn des Bestehens unserer chinesischen Republik an darüber nachdenken, dass wir uns gegen die Festsetzung des Kapitalismus in der allernächsten Zukunft zur Wehr setzen müssen, dann erwartet uns ein neuer, hundertmal schrecklicherer Despotismus als derjenige der Mandschu-Dynastie, und es werden Ströme von Blut nötig sein, um uns von ihm zu befreien“.

Als die Hauptaufgabe der in China bevorstehenden ökonomischen Revolution betrachtet Sun Jat-sen die „Änderung aller Rechtsgrundlagen des unbeweglichen Eigentums“, damit die Grundsteuer im Einklang zum Wert des Grund und Bodens festgelegt werden könne – der Kleinbesitz soll wenig, der hochwertige Besitz mehr zahlen – und damit „der Wertzuwachs des unbeweglichen Besitzes Eigentum des Volkes bleibt, das diesen Wertzuwachs geschaffen hat, und nicht Eigentum der Kapitalisten, die durch Zufall Bodeneigentümer geworden sind“. [Lenin, Ausgewählte Werke, Band 4, Anm. 134]

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