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Kommuniqué der Provisorischen Regierung von 22. April/5. Mai 1917

Unter dem Druck der Straßendemonstration versuchte die Provisorische Regierung den Eindruck, den die Note Miljukows hervorgerufen hatte, abzuschwächen. Am 22. April/5. Mai 1917 veröffentlichte die Regierung folgendes Kommuniqué:

Angesichts der entstandenen Zweifel über die Auslegung der Note des Ministers des Äußern bei der Übermittlung der Deklaration der Provisorischen Regierung über die Aufgaben des Krieges (vom 27. März) an die alliierten Regierungen, erachtet es die Provisorische Regierung für notwendig zu erklären:

1. Die Note des Ministers des Äußern war Gegenstand sorgfältiger und längerer Erwägungen der Provisorischen Regierung, wobei der Text der Note einstimmig angenommen wurde.

2. Es ist selbstverständlich, dass diese Note, wo sie vom entscheidenden Sieg über die Feinde spricht, die Erreichung jener Aufgaben im Auge hat, die in der Deklaration vom 27. März gestellt wurden und in folgenden Worten zum Ausdruck gekommen sind: ,Die Provisorische Regierung betrachtet es als ihr Recht und ihre Pflicht, heute schon zu erklären, dass das Ziel des freien Russlands nicht die Herrschaft über andere Völker ist, nicht der Raub ihres nationalen Besitzes, nicht die gewaltsame Eroberung fremder Gebiete, sondern die Festsetzung eines dauerhaften Friedens auf der Grundlage des Selbstbestimmungsrechtes der Völker. Das russische Volk sucht nicht eine Verstärkung seiner äußeren Machtstellung auf Kosten fremder Völker, es setzt sich nicht zum Ziel die Versklavung und die Demütigung von irgend jemand. Im Namen der höchsten Prinzipien der Gerechtigkeit hat es die Ketten gelöst, die auf dem polnischen Volke lasteten. Aber das russische Volk wird nicht zulassen, dass seine Heimat aus dem großen Kampfe gedemütigt und in seinen Lebenskräften gebrochen hervorgeht.'

3. Unter den in der Note erwähnten ,Sanktionen' und ,Garantien' eines dauerhaften Friedens versteht die Provisorische Regierung die Einschränkungen der Rüstungen, internationale Gerichtshöfe u. a. m.

Diese Erklärung wird durch den Minister des Äußern den Botschaftern der alliierten Mächte zugestellt werden. 21. April 1917." [Lenin, Sämtliche Werke, Band 20.1, Anm. 157]

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