W. I. Lenin war vom ZK der SDAPR(B) in fünf Wahlkreisen auf die Kandidatenliste für die Konstituierende Versammlung gesetzt worden: Petrograd, Gouvernement Petrograd, Ufa, Baltische Flotte und Nordfront. Außerdem war Lenin in Moskau als Kandidat für die Konstituierende Versammlung aufgestellt worden. Die Wahlen zur Konstituierenden Versammlung fanden am 12. (25.) November 1917 statt. Die Gesamtrussische Kommission für die Wahlen zur Konstituierenden Versammlung hatte die in mehreren Kreisen gewählten Mitglieder der Konstituierenden Versammlung am 27. November (10. Dezember) gebeten, eine schriftliche Erklärung abzugeben, in welchem Kreis sie die Wahl annehmen. Auch Lenin, der in mehreren Kreisen gewählt worden war, musste eine solche Erklärung abgeben. Als Antwort auf W. I. Lenins Frage schrieb M. Kozlowski auf die Rückseite des Zettels, dass man einen in die Konstituierende Versammlung gewählten Kandidaten nicht ohne dessen Einverständnis aus den Listen streichen könne. Ferner bemerkte er, dass entsprechend den Wahlbestimmungen ein Kandidat, der in mehreren Kreisen gewählt wurde und nicht innerhalb von drei Tagen eine Erklärung abgibt, in welchem Kreis er die Wahl annimmt, in dem Kreis als gewählt gilt, in dem er die meisten Stimmen erhalten hat. Am 28. November (11. Dezember) schrieb W. I. Lenin die entsprechendeErklärung und bat, ihn als von der Baltischen Flotte gewählt zu registrieren. |
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