In der Frage, ob Lenin und Sinowjew sich dem Gericht stellen sollten, waren bei verschiedenen Mitgliedern des Zentralkomitees Schwankungen entstanden. W. Nogin hielt es für notwendig, dass die Parteiführer sich verhaften lassen und dem Gericht stellen sollten, um einen offenen Kampf gegen die Verleumdungen und falschen Beschuldigungen zu führen. J. Stalin und S. Ordschonikidse wandten sich entschieden dagegen, weil sie die Lynchjustiz der konterrevolutionären Junker oder geheime Ermordungen im Gefängnis befürchteten. Nach Beratung mit Lenin und Sinowjew begaben sich Nogin und Ordschonikidse auf Drängen Lenins zum Zentralen Exekutivkomitee, um die Lage zu klären und im Falle der freiwilligen Stellung eine Gewähr für die Sicherheit durchzusetzen. Aus den Verhandlungen mit einem Mitglied des ZEK, Anissimow (Menschewik, Arbeiter), ging hervor, dass eine solche Gewähr nicht zu erlangen war, da die Regierungsgewalt faktisch nach den Julitagen in die Hände der konterrevolutionären Militärclique übergegangen war. Die Erklärungen Anissimows setzten den Schwankungen einzelner Mitglieder des Zentralkomitees endgültig ein Ende, und die Frage des Erscheinens vor Gericht wurde im negativen Sinne entschieden. Auf dem 6. Parteitag der SDAPR wurde die Frage des Erscheinens vor Gericht von Neuem erörtert, und der Parteitag erklärte sich entschieden dagegen, da keine Garantien für die persönliche Sicherheit der Angeklagten vorhanden waren. [Lenin, Sämtliche Werke, Band 21, Anm. 19] |
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