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Wahlrecht in der Sowjetverfassung

Lenin spricht hier von der Verfassung der RSFSR vom 19. Juli 1918, die sämtlichen Sowjetrepubliken als Vorbild für ihre Verfassungen gedient hat. Die Vorrechte, die das Proletariat im Vergleich mit der Bauernschaft genießt, kommen in den Artikeln zum Ausdruck, die die Normen der Vertretung in den Sowjets festlegen (siehe Artikel 20 und 51 der Verfassung). Danach werden die Delegierten zum Allrussischen Sowjetkongress in folgender Proportion gewählt: je ein Delegierter auf 25.000 städtische Wähler und auf je 125.000 Einwohner des flachen Landes.

Durch die höhere Zahl der proletarischen Vertreter in den Sowjets im Vergleich mit den anderen Wählerschichten hob die Verfassung die führende Rolle der Arbeiterklasse im proletarischen Staat hervor. Die Vorrechte des Proletariats gegenüber der Bauernschaft bei den Wahlen zu den Sowjetorganen sind auch heute noch in Kraft. [Ausgewählte Werke, Band 8]

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