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Ökonomische Abteilungen der Gewerkschaften

Die Ökonomischen Abteilungen der Gewerkschaften wurden auf Grund des Beschlusses des III. Allrussischen Gewerkschaftskongresses im Jahre 1920 organisiert (dort wurden sie „Abteilungen zur Organisierung der Produktion“ genannt). Zu ihren Aufgaben gehörte: 1. Festsetzung der Tarife und Prämierung der Arbeiter; 2. Mitwirkung an der Entscheidung von Produktions- und Verwaltungsfragen; 3. Mitwirkung an der Ausarbeitung der Wirtschaftspläne und Produktionsprogramme; 4. Organisierung der Arbeit; 5. Teilnahme an den Verteilungsorganen des Ernährungskommissariats und an den Kommissionen für Arbeiterversorgung. Später wurden die Ökonomischen Abteilungen mit den Tarifabteilungen zu einheitlichen Tarif- und Wirtschaftsabteilungen verschmolzen. [Lenin, Ausgewählte Werke, Band 9, Anm. 16]

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