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Arbeiterkontrolle

Die Losung der Arbeiterkontrolle über die gesellschaftliche Produktion und Konsumtion war eine der Hauptlosungen der Bolschewiki und wurde von Lenin schon 1917 in seinen „Aprilthesen“ formuliert. Besonders ausführlich erläuterte Lenin die Bedeutung der Arbeiterkontrolle in seiner Broschüre „Die drohende Katastrophe und wie soll man sie bekämpfen“. Über die wichtigste Maßnahme zur Verhütung der Wirtschaftskatastrophe und der Hungersnot sprechend. schrieb Lenin: „Diese Maßnahme ist: Kontrolle, Aufsicht, Registrierung, Regelung durch den Staat, richtige Verteilung der Arbeitskräfte in der Produktion und Verteilung der Erzeugnisse, Schonung, Haushalten mit den Volkskräften, Ausschaltung jedes überflüssigen Kraftaufwandes, sparsames Umgehen damit. Kontrolle, Aufsicht, Registrierung – das ist das erste Wort im Kampf gegen die Katastrophe und gegen den Hunger“ (Sämtliche Werke, Bd. XXI, S. 196).

Als die wichtigsten Maßnahmen, von denen die Durchführung der Arbeiterkontrolle begleitet werden sollte, empfahl Lenin die folgenden: 1. Nationalisierung der Banken, 2. Nationalisierung der Zucker-, Kohlen-, Naphtha und Hüttensyndikate, 3. Aufhebung des Geschäftsgeheimnisses, 4. Zwangssyndizierung der Industriellen und der Kaufleute, 5. Zwangsvereinigung der Bevölkerung in Konsumgenossenschaften. Und die Grundbedingung der Wirksamkeit der Arbeiterkontrolle sah Lenin in der sich in den Händen des Proletariats befindenden Staatsmacht. Somit bildete die Arbeiterkontrolle eine der Losungen der proletarischen Umwälzung und musste bei dieser Umwälzung selbst als Übergang zur Vergesellschaftung der Produktion dienen, zur Überführung der Industrie aus den Händen der Kapitalisten in die Hände des proletarischen Staates und zur Verwandlung des kapitalistischen Privathandels in eine staatliche und genossenschaftliche Organisation des Austausches und der Verteilung. Die Formen dieser Übergangsmaßnahmen wurden vom weiteren Gang der Revolution und den jeweiligen konkreten Bedingungen des Klassenkampfes und des sozialistischen Aufbaus bestimmt.

Bald nach dem Oktoberumsturz, und zwar am 27. (14.) November 1917, wurde vom Allrussischen Zentralexekutivkomitee auf der Grundlage des Leninschen Entwurfes ein Dekret über die Arbeiterkontrolle angenommen und in die Tat umgesetzt (Näheres über die Herausgabe dieses Dekretes siehe Anm. 135 zum VI. Band).

Die Kapitalisten nahmen die „Verordnung über die Arbeiterkontrolle“ außerordentlich feindselig auf. So wurden in den Resolutionen der Vertreter der Handels- und Industrieorganisationen aus ganz Russland und des Petrograder Industriellenverbandes vom 6. Dezember (23. November) 1918 den Unternehmern vorgeschlagen, für den Fall, dass in ihren Betrieben die Einführung der Arbeiterkontrolle gefordert wird, die Betriebe stillzulegen. [Ausgewählte Werke, Band 8]

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