Der
Erlass über die Amnestie in Russland wurde am 25. Mai (6. Juni) 1868
unterzeichnet. Die Amnestie betraf Personen, die wegen politischer
Verbrechen vordem 1. Januar 1866 verurteilt worden waren, sowie
einige eingekerkerte Ausländer, die, dem Erlass des Zaren zufolge
des Landes verwiesen wurden und nicht nach Russland zurückkehren
durften. Auf Grund dieser Amnestie konnten einige Polen in ihr Land
zurückkehren, die zu Freiheitsentzug unter 20 Jahren verurteilt
waren. [MEW 32, Anm. 453] |
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