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Amnestie in Russland 1868 MEW

Der Erlass über die Amnestie in Russland wurde am 25. Mai (6. Juni) 1868 unterzeichnet. Die Amnestie betraf Personen, die wegen politischer Verbrechen vordem 1. Januar 1866 verurteilt worden waren, sowie einige eingekerkerte Ausländer, die, dem Erlass des Zaren zufolge des Landes verwiesen wurden und nicht nach Russland zurückkehren durften. Auf Grund dieser Amnestie konnten einige Polen in ihr Land zurückkehren, die zu Freiheitsentzug unter 20 Jahren verurteilt waren. [MEW 32, Anm. 453]

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