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Mediatisierte MEW

Mediatisierte – ehemals reichsunmittelbare Landesherren, Fürsten und Städte, die u.a. durch die Bestimmungen des Friedens von Luneville 1801, durch die Rheinbundakte 1806 und die Beschlüsse des Wiener Kongresses 1815 in die Abhängigkeit (Lehensverhältnisse) großer Fürsten gebracht wurden. Dabei blieben den Mediatisierten eine Reihe besonderer Vorrechte, darunter das Recht der ständischen Vertretung. In Preußen wurden die besonderen Vorrechte dieser „mittelbar gewordenen Reichsstände" durch das Edikt vom 21.Juni 1815, durch die Instruktion vom 30.Mai 1820 und durch die Deklaration vom 14. Juli 1829 festgelegt.

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