Der Handelsvertrag Frankreichs mit Japan vom 1. September 1911 wurde mit offenkundigem Vorteil für Frankreich abgeschlossen. Die Frankreich gewährten Begünstigungen galten auch in allen japanischen Kolonien, während die Japan gewährten Begünstigungen nur in einer einzigen französischen Kolonie, in Algier, Geltung hatten; gerade hier aber kam die Einfuhr japanischer Waren fast überhaupt nicht in Betracht. [Lenin, Ausgewählte Werke, Band 5, Anm. 11] |
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