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Leo Trotzki 19380314 Randnotizen zu den Prawda-Berichten über den Prozess der 21

Leo Trotzki: Randnotizen zu den Prawda-Berichten über den

Prozess der 21

[Eigene Übersetzung nach Bulletin der Opposition (Bolschewiki-Leninisten) Nr. 65, verglichen mit den englischen und französischen Übersetzung]

1. Der Angeklagte Bessonow behauptet, er habe Ende Dezember 1936 über Johanssen einen Brief an L. D. Trotzki geschickt. Ein paar Tage später erhielt er eine Antwort von ihm.

Am 18. Dezember 1936 wurde L. D. Trotzki heimlich von der norwegischen Polizei auf den Öltanker „Ruth" verbracht. Am 19. Dezember verließ das Schiff Oslo und kam erst am 9. Januar 1937 in Tampico (Mexiko) an. Ende Dezember 1936 war L. Trotzki die Möglichkeit genommen, mit irgendjemandem zu korrespondieren. Ihm war auch verboten, den Telegrafen zu benutzen.

Das Dagbladet, Oslo, vom 7. März 1938, liefert unwiderlegbare Beweise dafür, dass Bessonows Aussage über Trotzkis Brief ebenso fiktiv ist wie der Flug Pjatakows nach Oslo. Ab Anfang September 1936 wurde Trotzkis gesamte Post vom Leiter des zentralen Passamtes kontrolliert, und von jedem ein- und ausgehenden Brief wurde eine Kopie gemacht. (Aussage des Chefs des zentralen Passbüros Konstad). Am 19. Dezember verließ Trotzki Norwegen und hatte keine Möglichkeit, mit der Außenwelt zu kommunizieren. (Aussage des Polizisten, der ihn auf dem Schiff begleitet, Jonas Lie).

Es stimmt, dass es gereicht hätte, „Stalins Verbrechen" (Seite 80-81 und 128) zu lesen, um dieses Missgeschick zu vermeiden.

2. Krestinski bestätigt Trotzkis Widerlegung. Bessonow behauptete, Trotzki habe sich im Oktober 1933 in Meran mit Krestinski getroffen. Trotzki widerlegte sofort: Im Oktober 1933 war er mit seiner Frau und einem Genossen1 in Frankreich in Bagnères de Bigorre2 (Pyrenäen). Sein Aufenthalt in diesem Ferienort war der französischen Polizei bekannt.

Während des Verhörs Bessonows fragte Wyschinski Krestinski, ob er Bessonows Aussage bestätige. Krestinski bestätigte, dass er zu dieser Zeit in Meran war. „Ich war dort zur Behandlung und ich habe keinen der Trotzkisten gesehen" (unsere Hervorhebung). (Sitzung vom 2. März). Und bei der Sitzung vom 4. März (Prawda am 6. März) „gesteht" Krestinski bei seinem zweiten Verhör nicht nur, dass er Trotzki in Meran gesehen habe, sondern gibt auch Details: „Trotzki kam um den 10. Oktober zusammen mit Sedow nach Meran". Und um mögliche Widerlegungen seitens L. D. Trotzkis zu vermeiden, erklärt er: „Trotzki kam, wie er mir sagte, mit einem fremden französischen Pass ..." (unsere Hervorhebung).

3. Zu „Treffen" Sedows mit den Angeklagten. a) Im Jahre 1929. Nach den Aussagen Krestinskis und Rosengolz' (Prawda am 6. März) traf sich Sedow im September 1929 mit Krestinski in Kissingen (Deutschland). Seit seiner Vertreibung aus der Sowjetunion – im Februar 1929 – bis zum Februar 1931, lebte Sedow, wie sein Pass und zahlreiche Zeugnisse belegen, die ganze Zeit in der Türkei. b) Gleiches gilt für die Aussage Krestinskis, der sich vor seiner Abreise aus Berlin im Herbst 1930 angeblich mit Sedow getroffen hatte, um ihn mit General Seeckt zusammenzubringen. c) Im Jahr 1933. Ein Treffen in Velden (Österreich) mit Rosengolz. In diesem Fall ist Rosengolz eher vorsichtig und gibt keine präziseren Anweisungen. Aber Sedow war 1933 nicht in Österreich. Bis März 1933 lebte er in Deutschland und von dort fuhr er direkt nach Frankreich. d) Im Jahr 1934. Ein Treffen mit Rosengolz in Karlsbad (Tschechoslowakei). Seit seiner Ankunft in Frankreich (im Jahr 1933) hat Sedow nie die Grenzen dieses Landes verlassen. Die Falschheit dieser Aussage kann anhand von Dokumenten nachgewiesen werden.

4. Bessonow behauptet, er habe sich 1931 in Berlin mit Sedow getroffen, nachdem es den Vorfall mit Sedows Schwester gab. Alle Zeitungen haben angeblich über L. D. Trotzki und seine Kinder im Zusammenhang mit diesem Vorfall geschrieben. Sedows Schwester Sinaida kam Ende 1931 nach Berlin, nichts geschah mit ihr und keine Zeitung schrieb über sie. Erst 1933, als sie Selbstmord beging, schrieben alle Zeitungen über L. D. Trotzki und seine Kinder.

5. Wir geben als Kuriosum den Gesamtbetrag an Geld an, der nach Angaben der Angeklagten an Trotzki und seine Freunde überwiesen wurde: 2.020.000 Goldmark, 930.000 Dollar und 27.000 Pfund Sterling. Laut Krestinski wurde dieses Geld für Propaganda im Ausland, für Publikationen usw. verwendet. Das Interview des Genossen Trotzki, das durch die ganze Weltpresse ging, ist eine würdige Antwort auf die sinnlose Lüge.

6. Es besteht kein Zweifel, dass die Anklage des Mordes an Gorki, Menschinski und Kuibyschew erst zwei bis drei Wochen vor dem Prozess erfunden wurde und der Vorwurf der Vorbereitung des Attentats auf Lenin, Stalin und Swerdlow 1918 erst am 19./20. Februar vorlag, d.h. 3 Tage vor dem Abschluss der Anklageschrift. a) Rykow „gestand“ erst am 10. Januar 1938 den Mord an Gorki. b) Der Kreml-Arzt Kasakow „gestand“ erst am 4. Februar den Mord an Menschinski. c) die linke Sozialrevolutionäre Kamkow und Karelin und b. die linke Kommunisten Jakowlewa, Ossinski und Manzew „gestanden" erst am 19. und 20. Februar, dass Bucharin im Jahr 1918 die Absicht gehabt habe, Lenin, Swerdlow und Stalin zu töten.

7. Die Anklageschrift teilt mit, dass Rakowski 1934 während seiner Reise nach Japan ein japanischer Spion wurde. Man erinnere sich, dass L. D. Trotzki in seiner Aussage in der Untersuchungskommission in Coyoacan, im April 1937, die Möglichkeit einer solchen Anklage sah. Er spricht deutlich darüber auf Seite 338-339 des Wortprotokolls seiner Befragung (dieses Zitat wurde in der letzten Ausgabe des Bulletins Nr. 62-63, S. 14 gebracht).

8. Es ist interessant festzustellen, dass der Bericht über den Prozess in der sowjetischen und ausländischen Presse in verschiedenen Fassungen erschien, insbesondere in den Organen, die mit ihren eigenen Korrespondenten vertreten waren. So ist es beispielsweise interessant, Bucharins Befragung nach dem Stenogramm der Prawda mit der eines so wenig objektiven Korrespondenten wie Herrn Berland des „Temps“ zu vergleichen. Zur Anklage wegen Spionage sagte Bucharin: „Dies ist das erste Mal, dass ich davon gehört habe. Während der Untersuchung wurde kein Wort gesagt, obwohl der Staatsanwalt mich drei Monate lang verhörte." („Temps", 9. März, 1938). Davon steht kein Wort in der Prawda.

Es sollten auch die folgenden Worte Jagodas erwähnt werden, die nicht in dem Bericht der Prawda aufgeführt sind. „Wenn ich ein Spion wäre, könnten Dutzende von Ländern ihre Geheimagenten in der UdSSR entlassen." („Temps", 10. März 1938). Aus Platzmangel müssen wir uns darauf beschränken, nur diese beiden Beispiele zu zitieren.

1In der englischen Übersetzung: „Freund“

2In der englischen und französischen Übersetzung: „Bagnères“

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