Franz Mehring 19010800 Die preußischen Provinziallandtage

Franz Mehring: Die preußischen Provinziallandtage

August 1901

[Aus dem literarischen Nachlass von Karl Marx und Friedrich Engels. Herausgegeben von Franz Mehring, Erster Band, Stuttgart 1920, S. 132-138. Nach Gesammelte Schriften, Band 6, S. 395-400]

Nach dem Siege der europäischen Reaktion über den Erben der Französischen Revolution war den Völkern, die diesen Sieg erfochten hatten, in der bekannten üblen Weise mitgespielt worden, am übelsten aber der deutschen Nation von ihren drei Dutzend Fürsten. Die deutsche Bundesakte verhieß zwar in ihrem Artikel 13 landständische Verfassungen und in ihrem Artikel 18 gleichförmige Verfügungen über Pressefreiheit, aber diese Verheißungen hatten nicht einmal so viel Wert wie das Papier, worauf sie gedruckt waren; bereits im Jahre 1819 verfügten die Karlsbader Beschlüsse die Zensur statt der versprochenen Pressefreiheit.

Der Artikel 13 der Bundesakte wurde nun allerdings nicht ebenso ungeniert beseitigt wie der Artikel 18, aber nur deshalb nicht, weil die Frage der landständischen Verfassungen ihren besonderen Haken hatte. Treitschke sagt mit Recht in seiner „Deutschen Geschichte", dass die Kabinette der süddeutschen Mittelstaaten sich in den Wirren des Wiener Kongresses „aus den gemeinsten Beweggründen, aus Souveränitätsdünkel und partikularistischer Angst vor der Einmischung der Bundesgewalt" zum Repräsentativsystem bequemt hätten: In der Tat suchten die Fürsten dieser Staaten durch die schleunige Verleihung von Verfassungen ihre wackligen Throne fester zu begründen, mit dem sinnreichen Vorbehalt, ihre liberalen Kammern gegen den reaktionären Bundestag wie den reaktionären Bundestag gegen ihre liberalen Kammern auszuspielen; der süddeutsche Konstitutionalismus war denn auch darnach, und es ist bekannt genug, was seine Helden in der revolutionären Bewegung von 1848 gesündigt haben.

Allein Treitschke hätte hinzufügen sollen, dass der preußische König sein Verfassungsversprechen vom 22. Mai 1815, das sich mit seinen vagen Redensarten ohnehin sehr unvorteilhaft von den süddeutschen Verfassungen unterschied, aus keineswegs ehrwürdigeren Motiven gab. Teils durfte er sich von den napoleonischen Königen nicht allzu sehr überflügeln lassen, teils musste die Begeisterung mit Gott für König und Vaterland, die durch die jammervollen Verhandlungen des Wiener Kongresses sehr ernüchtert worden war, von neuem aufgefrischt werden, zumal da man nicht voraussehen konnte, dass der Kampf gegen den aus Elba heimgekehrten Napoleon ein so schnelles Ende nehmen würde; teils und vor allem bedurfte der finanzielle und moralische Kredit des preußischen Staats, der nunmehr eine Masse sehr widerhaariger Länderbrocken verdauen sollte, einer entschiedenen Hebung. Dieser unabweisbaren Notwendigkeit war es zu danken, dass die preußische Regierung, kaum ein Vierteljahr nachdem sie die Pressefreiheit abgewürgt hatte, die Forderung einer parlamentarischen Volksvertretung an einen unzerreißbaren Anker kettete. In der vom 17. Januar 1820 datierten Verordnung wegen der künftigen Behandlung des gesamten Staatsschuldenwesens erklärte Friedrich Wilhelm III. den Staatsschuldenetat auf immer für geschlossen und verpflichtete sich den Staatsgläubigern, neue Darlehen „nur mit Zuziehung und unter Mitgarantie der künftigen reichsständigen Versammlung" aufzunehmen. Die für das arme Land enorme Schuldenlast von 217 Millionen Taler und der miserable Kurs der preußischen Staatsschuldscheine, die an den deutschen Börsen mit 66 notiert wurden, bändigten den souveränen Trutz.

So konnte das Verfassungsversprechen des Königs nicht einfach wie ein Fidibus zerrissen werden, und es kam jetzt nur noch darauf an, aus der Vernunft einen Unsinn und aus der Wohltat eine Plage zu machen, eine Aufgabe, in deren Lösung der preußische Staat von jeher eine unübertreffliche Meisterschaft bewiesen hat. In der Tat waren die süddeutschen Kammern wahre Muster des modernen Parlamentarismus, verglichen mit den acht preußischen Provinziallandtagen, die in den Jahren 1823 und 1824 eingerichtet wurden. Es stand vollständig in dem Belieben der Regierung, sie einzuberufen oder nicht einzuberufen und im Fall ihrer Einberufung die Dauer der Tagungen zu bestimmen. Die Landtage verhandelten bei verschlossenen Türen unter Leitung eines von der Regierung ernannten Landtagsmarschalls, der jede unliebsame Erörterung zu verhindern befugt war; sie hatten nur beratende Stimmen über die Vorschläge, die ihnen die Regierung zu machen für gut befand, daneben das Recht der Bitte und Beschwerde, aber ein Recht zu beschließen nur für die „kommunalen" Angelegenheiten ihrer Provinz, für den Kleinkram der Provinzialverwaltung, für die Errichtung von Armen-, Korrektions-, Zuchthäusern, von Irren- und Taubstummenanstalten und dergleichen mehr.

Auf der Höhe ihrer Befugnisse stand ihre Zusammensetzung. Grundbesitz war die unerlässliche Bedingung für die Mitgliedschaft, und zwar sollte der ritterschaftliche Grundbesitz die Hälfte, der städtische ein Drittel und der bäuerliche ein Sechstel aller Mitglieder stellen. In seiner ganzen Herrlichkeit ließ sich dies erbauliche Prinzip freilich nur für die rückständigsten Provinzen, für Brandenburg und Pommern, durchführen; sonst musste selbst das vormärzliche Preußen, namentlich für die westlichen Provinzen, dem modernen Geist einige Konzessionen machen. Immer aber blieb es dabei, dass die Ritterschaft mehr als ein Drittel aller Stimmen besaß, so dass, da die Beschlüsse mit Zweidrittelmehrheit gefasst werden mussten, nichts gegen ihren Willen geschehen konnte. Besonders sorgsam waren diese Landtage vor jedem Eindringen bürgerlicher Intelligenz geschützt; der städtische Grundbesitz musste zehn Jahre in derselben Hand sein, ehe er wählbar machte, und wenn die Wahl auf einen städtischen Beamten fiel, konnte die Regierung sie kassieren. Von den 584 Stimmen der acht Landtage kamen 278 auf die Standesherren und Ritter, 182 auf die Städte, 124 auf die Bauern.

Wilhelm v. Humboldt hatte diesen Körperschaften, schon als sie geschaffen wurden, die vollkommenste Nichtigkeit vorhergesagt, und als sie unter dem alten König fünfmal in siebzehn Jahren getagt hatten, schrieb Johann Jacoby: „Kaum wird man ein Institut auffinden können, das eine geringere Popularität zu beklagen hat, das von dem gesunden Volksverstande als eine unnützere Last betrachtet wird als die Provinzialstände. Gern wird man uns der Mühe überheben, aus den bisherigen Landtagsabschieden den Nachweis zu führen, dass unter allen dort erledigten Gegenständen sich auch nicht ein einziger von allgemeinem Interesse befindet, dass kein nur einigermaßen erheblicher Missbrauch abgestellt, keiner Beamtenwillkür entgegengetreten, dass die ganze Wirksamkeit zahlreicher Sessionen sich auf Errichtung von Zucht- und Korrektionshäusern, von Taubstummen-, Irren- und Feuerversicherungsanstalten, auf Gesetze über neue Straßen, Wagengeleise, Hundesteuer und dergleichen mehr beschränkt hat; Gegenstände, die, großenteils von der Regierung selbst proponiert, auch ebenso gut mit Zuziehung einiger Sachverständiger durch die gewöhnlichen Provinzialbehörden hätten vermittelt werden können." Kläglicher als in diesen Landtagen hat sich das Repräsentativsystem des 19. Jahrhunderts niemals dargestellt, und gleichwohl scheute sie der vormärzliche Despotismus in all seinen unheimlichen Ängsten; seitdem im Jahre 1837 die Bischofswirren in Köln und Posen ausgebrochen waren1, wurden die Provinziallandtage nicht mehr einberufen.

So musste die Frage wieder auftauchen, als Friedrich Wilhelm IV. den Thron bestieg und das neu erwachte Leben der bürgerlichen Klassen fordernd an ihn herantrat. Die ostpreußischen Stände, zur Huldigung nach Königsberg berufen und gemäß der altherkömmlichen Formel befragt, ob sie eine Bestätigung ihrer Privilegien beantragten, verzichteten auf die „in veralteten Formen sich schwer bewegende Vertretung einzelner und bevorrechtetet Stände" und baten um eine „Vertretung des gesamten preußischen Landes", um die Einlösung des königlichen Versprechens vom 22. Mai 1815. Ehrfurchtsvoll, wie die Bitte vorgetragen wurde, fand sie beim Könige keine ungünstige Aufnahme. Das Versprechen seines Vaters verhieß nicht mehr als eine beratende, aus den Provinzialständen gewählte Landesrepräsentation, deren Zusammensetzung ganz in der Hand des Königs lag, sowie eine schriftliche Verfassungsurkunde, deren Form und Inhalt der König gleichfalls aus eigener Machtvollkommenheit feststellen konnte. Friedrich Wilhelm IV. spielte damals schon mit dem Gedanken, den er später wirklich ausgeführt hat, die acht Provinziallandtage zu einem Vereinigten Landtage zusammenzuschließen, zu einer feudal-ständischen Körperschaft, wie sie seiner romantischen Phantasie entsprach.

Allein was ihn sehr bald kopfscheu machte, war wieder die Angst des vormärzlichen Despotismus vor jeder Art Volksbewegung. So wie das erwachende Selbstbewusstsein der bürgerlichen Klassen die Verordnung vom 22. Mai 1815 auslegte, sah sie darin ein Unterpfand „bürgerlicher Freiheit", von der in ihrer Begründung auch wirklich gesprochen worden war, die Verheißung einer alle Klassen gleichmäßig umfassenden Volksvertretung, und die Sorge lag nahe genug, dass ein allgemeiner Landtag, selbst wenn er zunächst in feudal-ständischen Formen zusammenträte, bald eine für die Krone verhängnisvolle Macht gewinnen könne. Um dies zweischneidige Experiment zu versuchen, drängte die Finanznot noch lange nicht scharf genug, und der König beeilte sich, als er nach Berlin zurückgekehrt war und wieder unter dem Einflüsse der märkischen Ultras stand, seine freundliche Aufnahme der von dem preußischen Huldigungslandtage gestellten Bitte dahin zu erläutern, dass er durchaus nicht daran denke, das Versprechen seines Vaters auszuführen.

Immerhin aber drängte die Finanznot schon; die knauserige Wirtschaft Friedrich Wilhelms III., die dem prachtliebenden Nachfolger an und für sich zuwider war, konnte auch aus besseren Gründen nicht aufrechterhalten werden; die gesteigerten Verkehrsbedürfnisse und namentlich der nicht mehr aufzuschiebende Eisenbahnbau forderten neue Anleihen, und zu alledem entsprang es auch den romantischen Herzensbedürfnissen des Königs, die allzu ruppig gewordenen Provinziallandtage ein wenig aufzufrischen. So berief er sie denn allesamt im Frühjahr 1841 ein mit einer gewissen Erweiterung ihrer Rechte; der König verpflichtete sich, sie alle zwei Jahre zu versammeln; er gestattete ihnen, ihre Protokolle zu veröffentlichen, jedoch ohne dass die Namen der Redner genannt würden, und endlich ordnete er an, dass sie Ausschüsse zur Beratung der Regierung erwählen sollten für die Zeit, wo sie nicht versammelt seien: Mit diesen Ausschüssen sollte den Staatsgläubigern ein X für ein U gemacht werden, um die Aufnahme neuer Anleihen zu ermöglichen.

Ehe die Landtage zusammentraten, erschienen die „Vier Fragen, beantwortet von einem Ostpreußen", als deren Verfasser sich der Königsberger Arzt Johann Jacoby dem Könige selbst nannte. Gegenüber dem hässlichen Zerrbilde, das Treitschke von der berühmten Schrift entworfen hat, kann nicht scharf genug betont werden, dass sie durchaus maßvoll, ruhig und sachlich gehalten war, ja dass sie den feudalen Gegnern die Flanke preisgab, indem sie sich vorbehaltlos auf die königliche Verordnung vom 22. Mai 1815 stützte. Aber allerdings hob Jacoby den eigentlichen Kern des Konflikts doch scharf hervor. Wurde der König nicht müde, den Provinziallandtagen einzuschärfen, dass sie „deutsche Stände im altherkömmlichen Wortsinn, das heißt vor allem und wesentlich Wahrer der eigenen Rechte, der Rechte der Stände seien und ihren Beruf nicht dahin deuten sollten, als seien sie Volksrepräsentanten", so verkannte Jacoby nicht, dass es solche Landtage, deren Aufgabe gewesen sei, besondere Rechte und Privilegien geschlossener Stände zu verteidigen, reichlich genug und mit sehr ausgedehnten Freiheiten in der deutschen Geschichte gegeben habe, aber er meinte, dass die Beispiele zu zählen seien, wo solche Stände für ein allgemeines Volksinteresse, für die heilige Unantastbarkeit des Vaterlandes und eine glorreiche Einheit desselben eingetreten seien. Wolle man nun einmal nicht anders als mit rückwärtsgewandtem Blick vorschreiten, so solle man doch nicht vergessen, dass in Deutschland das Prinzip allgemeiner Volksvertretung viel älter und volkstümlicher sei als das Prinzip der feudalen Landstandschaft. „Werden wir auf die Vergangenheit hingewiesen, so wollen wir uns lieber auf die freie deutsche Eiche stützen, als den historischen Wurzeln mittelalterlicher Feudalität nachgraben." Indem Jacoby die Provinziallandtage aufforderte, nach dem abschlägigen Bescheide des Königs als erwiesenes Recht zu beanspruchen, was sie bisher als Gunst erbeten hätten, packte er den vormärzlichen Despotismus an seiner sterblichen Seite, und so jämmerlich es war, so bezeichnend war es auch, dass Friedrich Wilhelm IV. das loyale Vertrauen, womit Jacoby seine Schrift unter den Schutz des Königs gestellt hatte, mit einem Hochverrats- und Majestätsbeleidigungsprozesse beantwortete.

Die Provinziallandtage aber versagten sich gänzlich dem Rufe Jacobys. Wohl waren ihre Verhandlungen im Frühjahr 1841 lebhafter und die Teilnahme der Bevölkerung daran lebendiger als früher, auch traten sie kecker mit mancherlei Bitten und Wünschen hervor, aber aus ihrer Haut konnten diese beschränkten Interessenvertretungen nicht heraus. Von dem brandenburgischen und pommerschen Landtage ganz zu geschweigen, die sich sogar weigerten, ihre Protokolle zu veröffentlichen, so lehnte der preußische Landtag eine in Jacobys Sinn an ihn gerichtete, mit zahlreichen Unterschriften bedeckte Petition ab, da ja der König im Begriffe sei, die ständische Verfassung auszubauen. Ebenso wies der schlesische Landtag fast einstimmig eine Verfassungspetition der Breslauer Stadtbehörden zurück, indem er es der Weisheit des Königs überließ zu entscheiden, ob, wann und wie Reichsstände einzuberufen seien, und zu dieser Weisheit bekehrten sich dann auch schnell die abschläglich beschiedenen Petenten. Koppen schrieb darüber an Marx: „Seine Majestät Friedrich Wilhelm IV. haben eine Kabinettsorder an die Breslauer Bürgerschaft erlassen, worin Sich Allerhöchstdieselben, wenn Sie diesen Sommer nach Breslau kommen werden, jede Feierlichkeit verbitten, weil sotane Bürgerschaft ihren Landtagsdeputierten beauftragt hat, die Angelegenheit vom 22. Mai 1815 zur Sprache zu bringen. Die Breslauer Bürgerschaft wird wahrscheinlich eine hündisch kriechende Antwort geben." Und so geschah es. Über die Verhandlungen des westfälischen Landtags schrieb Bruno Bauer an Marx: „Die Verhandlungen sind schändlich dumm und ihr Abdruck in den Zeitungen fast berechnet, um das letzte Interesse daran zu ersticken. Die Hunde mit ihrem Vertrauen! Ihre Buttermilch sollte ihnen mit Prügeln in den Rachen geschüttet werden." Wie in der Verfassungsfrage, so versagten sämtliche Landtage auch in der Frage der Pressefreiheit; höchstens schwangen sie sich, wie der preußische und der rheinische Landtag, zu einer Bitte um mildere Zensur auf.

Die Prügel für ihr „wahrhaft kindliches Vertrauen", wie Treitschke ihre unwürdige Untertänigkeit nennt, blieben denn auch nicht aus. In den Landtagsabschieden schlug der König rundweg ab, was sie sich an Linsengerichten erbeten hatten für ihren Verrat an dem Erstgeburtsrechte des Landes. Nur der Bitte um mildere Zensur winkte Friedrich Wilhelm gnädiges Gewähren, zur selben Zeit, wo er Rüge aus Halle nach Dresden drangsalieren ließ. „Die Landtage haben uns diese Frucht getragen. Man schließt: So also denkt das Land, und die Philosophen sind .Ideologen', die man mit Kappzäumen versehen muss": Mit diesen Worten erläuterte der gehetzte Rüge das sinnige Verständnis zwischen den „kindlich vertrauenden" Landtagen und dem nach Pressefreiheit lüsternen Despoten.

1 Die katholische Bevölkerung von Köln veranstaltete im November 1837 Demonstrationen, weil die preußische Regierung den Erzbischof von Köln wegen seiner Weigerung, gemischte Ehen zuzulassen, mit militärischer Gewalt als Staatsgefangenen auf die Festung Minden überführen ließ.

Ähnliche Unruhen ereigneten sich in Posen, nachdem der Erzbischof von Posen und Gnesen, nach einem in derselben Angelegenheit gegen ihn geführten Kriminalprozess, im Oktober 1839 bei der Flucht nach Posen aufgegriffen und auf die Festung Kolberg geschafft worden war.

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