Franz Mehring: Justiz und Politik 19. März 1896 [Die Neue Zeit, 14. Jg. 1895/96, Erster Band, S. 801-804. Nach Gesammelte Schriften, Band 14, S. 134-139] Die sittliche Entrüstung der deutschen Bourgeoisie, von jeher ein wohlfeiler Artikel, ist in gänzlichen Verruf gekommen, seitdem sie zu den verbrauchtesten Hausmittelchen des Systems Bismarck gehörte; deshalb braucht man nicht allzu viel Gewicht darauf zu legen, dass der deutsche Reichstag und die deutsche Presse nahezu einstimmig einen widerwärtigen Patron abgetan haben, der seit Jahren die deutschen Lande mit seinen renommistischen Heldentaten unsicher machte. Es heißt unseren herrschenden Klassen eine zu große Ehre antun, wenn man eine gewisse Genugtuung darüber empfindet, dass sie jeweilig einen argen Sünder aus ihrer eigenen Mitte fallenlassen. Sie tun es nicht anders als gezwungen, und wären diese Sünder nicht gar zu schäbig, so könnte just der Augenblick, in dem Ihresgleichen sie fallen lässt, wieder eine Art Sympathie und Mitleid mit ihnen erwecken. Tatsächlich ist diese bedenkliche Möglichkeit freilich ausgeschlossen, denn die Sünder solcher Art sind immer zu schäbig, als dass sie irgendeines Mitgefühls wert wären, und ganz besonders ist es auch Herr Peters. Mag ihn also Bürokratie und Bourgeoisie mit gerunzelten Brauen vor ihr Gericht ziehen als einen unnützen Knecht, der die heilige Sache des Geldsacks kompromittiert hat: Der politische Schwerpunkt des Zwischenfalls, der den Reichstag drei Tage lang beschäftigt hat, liegt dennoch allein darin, dass die Sozialdemokratie der Kolonialpolitik, diesem teuren Heiligtum des deutschen Kapitalismus, einen schweren und unverwindlichen Stoß versetzt hat. Bebels wuchtige Anklage war ein Schlag, der die Urheber des Septemberkurses schwerer traf, als sie mit ihren unzähligen Anklagen und Verurteilungen das klassenbewusste Proletariat haben treffen können. Peters war nur ein Werkzeug – allerdings ein typisches Werkzeug – der Leute, die seit Monaten mit einer abenteuerlichen Weltpolitik und uferlosen Flottenplänen ihre hilflose und klägliche Politik in den entscheidenden Kulturfragen zu verdecken suchen. Wie dieser Zweck vor zwölf Jahren überhaupt die deutsche Kolonialpolitik ins Leben rief, so ist er seitdem ihre belebende Seele gewesen, und indem Bebel, just da sie wieder zu einem verderblichen Schlag ausholte, ihr rührigstes Werkzeug an den Pranger stellte, hat er der deutschen Nation einen großen Dienst geleistet. Es hieße die heilsamen Wirkungen seiner Tat abschwächen, wenn man sie von der Bourgeoisie auf das moralische Gebiet hinüberspielen ließe. Für den Philister mag es ein erquickender Trost sein, dass der Reichstag sich als Gerichtshof über einen Verbrecher aufgetan hat, den die ordentlichen Gerichte nicht zu fangen wussten. In Wirklichkeit ist es mit dieser heiligen Feme durchaus nicht weit her. Die Konservativen und Nationalliberalen ließen Peters fallen, soweit sie ihn überhaupt fallen ließen, weil sie durch die Preisgabe des schlechten Mannes eine Galgenfrist für ihre schlechte Sache zu erkaufen suchten; die Ultramontanen hatten mit ihm ein besonderes Hühnchen zu pflücken, weil er einen der Ihren aus einer einflussreichen Stelle verdrängt hatte. Diese Parteien, welche die politische Verantwortlichkeit für die Kolonialpolitik zu tragen haben, sind sehr wenig dazu berufen, sich auf sittliche Entrüstung hinauszuspielen, weil die Kolonialpolitik die Früchte gereift hat, die sie reifen musste. Ehrlicher als sie war der Vertreter der Regierung, der Peters zwar auch fallen ließ, aber doch schüchtern andeutete, dass Kolumbus, Cortez, Pizarro auch nicht die besten Brüder gewesen seien. Und der ultramontane Biedermann, der gegen diesen ebenso nüchternen wie schüchternen Einwand aus dröhnender Brust den Gemeinplatz hervorholte, für das neunzehnte Jahrhundert schicke sich nicht mehr, was sich für das siebzehnte Jahrhundert etwa noch geschickt haben möge, bewies im besten Falle, dass er ein unheilbarer Wirrkopf ist. Kolonialpolitik bleibt Kolonialpolitik, und Kolumbus, Cortez, Pizarro waren gläubigere Christen als heute noch irgendwo gefunden werden können, selbst in den gläubigen Reihen der Rechten und des Zentrums. Mit besserem Rechte konnten diejenigen bürgerlichen Parteien des Reichstags sich als Richter über Peters aufspielen, die von jeher der deutschen Kolonialpolitik aufsässig gewesen sind, also namentlich die freisinnigen Spielarten. Immerhin hatten sie auch nur ein formales Recht dazu: Sie verwerfen die Kolonialpolitik nicht als kapitalistisches Geschäft, sondern als ein kostspieliges und ganz unprofitables Geschäft. Arbeitete sie mit einem Profit, wie sie tatsächlich mit einem Defizit arbeitet, so würden diese Politiker nichts dagegen einzuwenden haben. Und wie sollten sie auch? Die kapitalistische Ausbeutung der Kolonien ist nur möglich mit den plumpen und rohen Mitteln, welche die kapitalistische Produktionsweise in ihren Anfängen anwenden musste; Gräuel, wie Peters vollbracht hat, haben den ursprünglichen Akkumulationsprozess des Kapitals überall begleitet. Das sind heute, wo die kapitalistische Maschinerie sich im geregelten Gange befindet und ein entwickeltes Proletariat nach systematischer, in gesetzliche Formen gekleideter Methode aussaugen kann, vergessene und je nachdem auch verabscheute Dinge. Aber in tropischen Ländern muss sich das Kapital, um seinen zivilisatorischen Beruf erfüllen zu können, erst Lohnarbeiter schaffen, und hierfür gibt es keinen anderen Weg, als die Eingeborenen unter hergebrachten Gräueln zu berauben und zu versklaven. Somit ist die freisinnige Entrüstung über Peters auch ein Quidproquo: Das Recht, diesen Schacher ans Kreuz zu schlagen, haben nur die, welche den Kapitalismus selbst vernichten wollen, der mit seinen Gräueln so untrennbar zusammenhängt wie der Baum mit seinen Blättern. Und sie nageln Peters fest nicht als Person, sondern als Typus, als den gefeierten Helden der deutschen Kolonialpolitik, als den berufenen Herold neuer Attentate auf die Kraft der Nation. Deshalb machte Bebels Vorstoß einen so tiefen Eindruck, deshalb wurde er von allen, die es anging, als ein Stoß ins Herz empfunden, deshalb versuchen es die Getroffenen mit dem pfiffigen Auswege, die schlechte Person fallen zu lassen, um die schlechte Sache zu retten, deshalb wäre es töricht, diesen Humbug als bare Münze zu nehmen und ein kindliches Vergnügen darüber zu empfinden, dass der Reichstag als eine Art himmlischer Gerichtshof noch einen Verbrecher gepackt habe, welcher der irdischen Gerechtigkeit beinahe entschlüpft wäre. Läge nicht mehr vor, so könnte man in der Tat von den dreitägigen Verhandlungen des Reichstags sagen: So viel Lärm um einen Eierkuchen! Nicht auf diesen Eierkuchen kam es an, der freilich keinen Hungrigen sättigen kann, sondern auf die Eier, die zerbrochen werden mussten, um ihn zu backen, und – die Weltpolitik mit den uferlosen Flottenplänen ist vorläufig von der Bildfläche verschwunden. Das war der Kern der Episode Peters, sie war eine Handlung praktischer Politik und keine Entladung moralisch-sentimentalen Dusels, als welche sie die einen in schlauer Berechnung und die anderen in unheilbarer Konfusion hinstellen möchten. Soll im deutschen Reichstage eine sehr handfeste Politik mit einer idealen Justiz vertuscht werden, so wird im preußischen Landtage eine sehr handfeste Justiz auf dem Wege einer idealen Politik herzustellen gesucht. Der Justizminister Schönstedt hat ein neues Blatt in seinen Ruhmeskranz geflochten, indem er der preußischen Geldsackvertretung eine Vorlage machte, die – neben einer teilweisen Aufbesserung der großenteils sehr knauserig bemessenen Richtergehälter – der Justizverwaltung das Recht geben soll, unter den Assessoren nach ihrem Belieben diejenigen auszurüsten, die sie zu Richtern befördern will. Natürlich fordert ein Mann wie Herr Schönstedt dies Recht für sich und seine Nachfolger nur aus den edelsten Beweggründen; um den Richterstand zu heben, um unwürdige Elemente davon auszuschließen und so weiter. Das versteht sich ja am Rande, und es wäre ein Frevel, an den reinsten Absichten des Herrn Schönstedt zu zweifeln. Leider nur ist irren menschlich, und Herr Schönstedt, der ein geflügeltes Spottwort über Klassenjustiz für die Grundlage des römischen Rechts hält, ist nicht unfehlbar. Würde ihm die Erfüllung seines Wunsches gewährt, so würden wir bald einen Richterstand besitzen, der seinesgleichen nicht fände in der preußischen Geschichte, und das will unmenschlich viel sagen. Als vor einem halben Jahrhundert Johann Jacoby in seinen „Vier Fragen" Hochverrat und Majestätsbeleidigung begangen haben sollte, wurde er in erster Instanz zu mehrjähriger Festungshaft verurteilt, in zweiter Instanz aber freigesprochen. Vorsitzender der zweiten Instanz war der alte Grolmann, und er hatte die Ehre, von dem König Friedrich Wilhelm IV. wegen des freisprechenden Urteils mit den bittersten Vorwürfen überhäuft zu werden. Er ließ den Schwall von Redensarten über sich ergehen mit der trockenen Bemerkung, dass er über Amtssachen keine persönlichen Unterhaltungen führe. „In solchen Dingen", erwiderte der König, „kann ich die Person nicht vom Amte trennen." „Ich aber kann es", entgegnete Grolmann lakonisch und nahm seinen Abschied. Gleich darauf erschien das Disziplinargesetz vom 29. März 1844, das die preußischen Richter, die nie an einem Überfluss von Selbständigkeit gelitten hatten, aller Willkür des Justizministers unterwarf. Es wurde in rücksichtslosester Weise gehandhabt und erregte eine tiefe Erbitterung, die unter den Ursachen der Märzrevolution nicht die am wenigsten wirksame war. Diese historische Erinnerung soll keineswegs das Vorgehen des heutigen Justizministers mit dem Vorgehen des damaligen Justizministers auf dieselbe Stufe stellen. Gerade umgekehrt! Erstens einmal gibt es seit Menschengedenken in Preußen keinen Johann Jacoby, den die zweite Instanz über die erste getröstet hätte. Wie weit wir auch spähen und blicken und die Stimme, die rufende, schicken – es meldet sich niemand, der in den letzten Jahren mit dem wackeren Freimut eines Johann Jacoby Recht und Wahrheit verfochten und, auf Hochverrat und Majestätsverbrechen, sich nicht mit dem Urteil der ersten Instanz hätte behelfen müssen, und zwar von Rechts wegen. Zweitens verabscheut Herr Schönstedt das Vorbild eines renitenten Staatsdieners, wie des alten Grolmann; er denkt vielmehr, wie sein seliger König und Herr: Amt und Person lassen sich nicht trennen. Drittens aber handelt Herr Schönstedt nicht so kleinlich und verkehrt wie der vormärzliche Justizminister v. Mühler: Er will die Richter nicht kujonieren und quälen. Mit der staatsmännischen Genialität des Zickzackkurses schlägt er der Geldsackvertretung vielmehr vor: Ehe ich das Amt eines Richters vergebe, untersuche ich die Person, der ich es anvertraue; ich prüfe sie auf Herz und Nieren; ich nehme keinen, der nicht in jeder Beziehung taktfest und würdig ist; ich lasse nur die erlesensten wissenschaftlichen Kräfte zum Amte eines Richters zu; wer im Corpus juris nicht den Satz gefunden hat: si duo faciunt idem, non est idem1, der ist von vornherein verloren; so kommen wir zu einer Justiz, die sauber ist wie das Kind unter dem Badeschwamm; wir brauchen dann keine widerspenstigen Richter zu disziplinieren, wir brauchen keinen bösen Schein auf uns zu lenken, wir brauchen keine Revolutionen vorzubereiten; alles geht wie geschmiert, und die Engel im Himmel haben ihre Freude an der herrlichen, preußischen Justiz. So Herr Schönstedt, und da sage noch einer, dass wir seit fünfzig Jahren keine Fortschritte gemacht haben. Der Reichstag sitzt über die Leist, Wehlan und Peters feierlich zu Gericht, weil der ordentliche Richter sie nicht zu greifen weiß, und der Landtag soll der Sache nach die Auswahl der ordentlichen Richter auf die Kreise beschränken, aus denen die Leist, Wehlan und Peters stammen. Wenn Mutter Germania an diesem Kulturbilde nicht ihre helle Freude hat, so leidet sie an unheilbarer Melancholie. 1 si duo faciunt idem, non est idem (lat.) - wenn zwei dasselbe tun, ist es nicht dasselbe. |
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