Abänderungsvorschlag zum Agrarteil des Programms Im vierten Punkt unseres Agrarprogramms schlage ich folgende Änderung vor: anstatt der Worte: „die Errichtung von Bauernkomitees, a) um den Dorfgemeinden die Landstücke wiederzugeben (durch Enteignung oder, wenn die Ländereien von Hand zu Hand gegangen sind, durch Ablösung usw.)" die Worte zu setzen: „die Errichtung von Bauernkomitees a) um den Dorfgemeinden die Landstücke wiederzugeben (durch Enteignung), die …" usw., d. h. die unterstrichenen Worte wegzulassen. Ich denke, dass diese Änderung auf Grund folgender Erwägungen vorgenommen werden muss: 1. Im Agrarprogramm stellen wir unser „Maximum" auf, unsere „sozial-revolutionären Forderungen" (siehe meinen Kommentar)1. Die Zulassung der Ablösung aber widerspricht dem sozial-revolutionären Geist der ganzen Forderung. 2. Die „Ablösung" hat sowohl der geschichtlichen Tradition (die Ablösung im Jahre 1861) wie ihrem Inhalte nach (vgl. das berühmte Wort: „die Ablösung ist nichts anderes als der Kauf")2 den eigentümlichen Beigeschmack einer gutgemeinten, aber wertlosen bürgerlichen Maßnahme. Man kann, sich an unsere Zustimmung zur Ablösung klammernd, den ganzen Inhalt unserer Forderung entstellen (und Kerle, die das tun, wird es mehr als genug geben)*. 3. Sich vor der „Ungerechtigkeit" zu fürchten, dass man die abgetrennten Bodenstücke den Leuten wegnimmt, die für sie Geld bezahlt haben, – dazu ist keine Ursache vorhanden. Wir haben ohnehin diese Maßnahme der Rückgabe der abgetrennten Bodenstücke mit zwei engen Bedingungen verknüpft, 1. – „die Landstücke, die im Jahre 1861 abgetrennt worden sind", und 2. „die jetzt als Werkzeug zur Knechtung dienen". Es ist ganz gerecht, wenn man ein Eigentum, das zur versklavenden Ausbeutung dient, auch ohne Entschädigung beschlagnahmt. (Mag dann der Käufer der abgetrennten Bodenstücke gegen ihren Verkäufer rechtliche Ansprüche erheben, – das ist nicht unsere Sache.) 4. Wenn wir die „Ablösung" zulassen, so bürden wir Geldzahlungen den Bauern auf, die gerade infolge der Abarbeit am tiefsten in der Naturalwirtschaft steckten: der schroffe Übergang zu Geldzahlungen kann die Bauern besonders rasch ruinieren. Das würde aber dem ganzen Geist unseres Programms widersprechen. 5. Wenn man es ausnahmsweise auch zulassen kann, den Käufer der abgetrennten Bodenstücke zu „entschädigen", so keinesfalls auf Kosten der Bauern, die das moralische und geschichtliche Recht auf diese Bodenstücke haben. „Entschädigen" kann man, indem man ein entsprechendes Landstück irgendwo an der Peripherie zur Verfügung stellt usw.; das geht uns nichts mehr an. Ich bitte alle, darüber abzustimmen: dafür heißt für das Weglassen der Worte von der Ablösung, für das Streichen der von mir unterstrichenen Worte. Geschrieben im April 1902 1 Mit Kommentar" bezeichnet Lenin seinen Artikel „Das Agrarprogramm der russischen Sozialdemokratie", der zu jener Zeit schon geschrieben war und jetzt von den Mitgliedern der Iskra"-Redaktion erörtert wurde. 2 Worte Tschernyschewskis aus seinem unbeendeten Roman „Prolog zu einem Prolog" ((geschrieben in den 60er Jahren), die der Verfasser seinem Helden Wolgin (unter diesem Namen figuriert Tschernyschewski selber in dem Roman) in den Mund legt. Im „Prolog" zeigte Tschernyschewski den bürgerlichen Charakter der Bauernreform von 1861. Siehe die entsprechenden Zitate aus Tschernyschewski und ihre Beurteilung durch Lenin im Bd. I der Werke Lenins (S. 178–180, russisch). Der „Prolog zu einem Prolog" gelangte zum ersten Mal in Genf, im Jahre 1877, dann in den Sämtlichen Werken N. G. Tschernyschewskis, Bd. X, Teil 1, zur Veröffentlichung. * Die Rückgabe der abgetrennten Bodenstücke als außergewöhnliche revolutionäre Maßnahme degradieren wir, wenn wir die Ablösung zulassen, zu einer ganz gewöhnlichen Dutzend-„Reform". |
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