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9. Statuten der Kommunistischen Internationale

Statuten der Kommunistischen Internationale

Im Jahre 1864 wurde in London die Internationale Arbeiterassoziation, die I. Internationale, gegründet. In den Generalstatuten dieser Internationalen Arbeiterassoziation hieß es:

dass die Emanzipation der Arbeiterklasse durch die Arbeiterklasse selbst erobert werden muss;

dass der Kampf für die Emanzipation der Arbeiterklasse keinen Kampf für Klassenprivilegien und Monopole bedeutet, sondern den Kampf für gleiche Rechte und Pflichten und die Abschaffung aller Klassenherrschaft;

dass die ökonomische Unterwerfung des Mannes der Arbeit unter den Monopolisten der Arbeitsmittel, d. h. der Lebensquellen, der Knechtschaft in allen ihren Formen zugrunde liegt, allem sozialen Elend, aller geistigen Degradation und politischen Abhängigkeit;

dass die ökonomische Emanzipation der Arbeiterklasse daher das große Ziel ist, dem jede politische Bewegung als Mittel untergeordnet sein muss;

dass alle Bestrebungen nach diesem großen Ziele bisher gescheitert sind an dem Mangel an Solidarität zwischen den mannigfachen Zweigen der Arbeit in jedem Lande und an der Abwesenheit eines brüderlichen Bandes der Einigung zwischen den Arbeiterklassen der verschiedenen Länder;

dass die Emanzipation weder ein lokales noch ein nationales, sondern ein soziales Problem ist, welches alle Länder umfasst, in denen die moderne Gesellschaft existiert, und dass die Lösung abhängt von dem theoretischen und praktischen Zusammenwirken der fortgeschrittensten Länder;

dass das gegenwärtige gleichzeitige Wiederaufleben der Arbeiterbewegung in den industriellen Ländern Europas einerseits neue Hoffnungen erweckt, anderseits feierlich warnt vor dem Rückfall in die alten Irrtümer und zur sofortigen Kombination der bisher zusammenhanglosen Bewegung aufruft.”

Die II. Internationale, die im Jahre 1889 in Paris gegründet wurde, verpflichtete sich, das Werk der I. Internationale fortzusetzen. Aber im Jahre 1914, zu Beginn des Weltmordens, erlitt sie völligen Zusammenbruch. Untergraben vom Opportunismus und gebrochen durch den Verrat der Führer, die auf die Seite der Bourgeoisie übergingen, brach die II. Internationale zusammen.

Die Kommunistische Internationale, gegründet im März 1919 in der Hauptstadt der Russischen Föderativen Sowjetrepublik, Moskau, erklärt feierlich vor der ganzen Welt, dass sie es auf sich nimmt, das große Werk, das von der I. Internationalen Arbeiterassoziation begonnen wurde, fortzusetzen und zu Ende zu führen.

Die Kommunistische Internationale bildete sich beim Abschluss des imperialistischen Krieges 1914-1918, in dem die imperialistische Bourgeoisie der verschiedenen Länder 20 Millionen Menschen opferte.

Gedenke des imperialistischen Krieges!” das ist das erste, womit sich die Kommunistische Internationale an jeden Werktätigen wendet, wo er auch leben, in welcher Sprache er auch sprechen mag. Gedenke dessen, dass dank des Bestehens der kapitalistischen Ordnung ein kleines Häuflein von Imperialisten die Möglichkeit hatte, im Verlauf von vier langen Jahren die Arbeiter der verschiedenen Länder zu zwingen, einander den Hals abzuschneiden! Gedenke dessen, dass der Krieg der Bourgeoisie über Europa und die ganze Welt die fürchterlichste Hungersnot und das entsetzlichste Elend heraufbeschwor! Gedenke dessen, dass ohne den Sturz des Kapitalismus die Wiederholung von derartigen Raubkriegen nicht nur möglich, sondern unvermeidlich ist!

Die Kommunistische Internationale stellt sich zum Ziel: mit allen Mitteln, auch mit den Waffen in der Hand, für den Sturz der internationalen Bourgeoisie und für die Schaffung einer internationalen Sowjetrepublik als Übergangsstufe zur vollen Vernichtung des Staates zu kämpfen. Die Kommunistische Internationale hält die Diktatur des Proletariats für das einzige Mittel, das die Möglichkeit gibt, die Menschheit von den Gräueln des Kapitalismus zu befreien. Und die Kommunistische Internationale hält die Sowjetmacht für die geschichtlich gegebene Form dieser Diktatur des Proletariats.

Der imperialistische Krieg hat die Geschicke der Proletarier des einen Landes mit den Geschicken der Proletarier aller anderen Länder besonders eng verknüpft. Der imperialistische Krieg hat aufs Neue bestätigt, was in den Generalstatuten der 1. Internationale gesagt war: die Emanzipation der Arbeiter ist weder ein lokales, noch ein nationales, sondern ein internationales Problem.

Die Kommunistische Internationale bricht ein für allemal mit der Überlieferung der II. Internationale, für die in Wirklichkeit nur Menschen weißer Hautfarbe existierten. Die Kommunistische Internationale stellt sich die Befreiung der Werktätigen der ganzen Welt zur Aufgabe. In den Reihen der Kommunistischen Internationale vereinigen sich brüderlich Menschen weißer, gelber, schwarzer Hautfarbe — die Werktätigen der ganzen Erde.

Die Kommunistische Internationale unterstützt restlos die Eroberungen der großen proletarischen Revolution in Russland, der ersten siegreichen sozialistischen Revolution in der Weltgeschichte, und ruft die Proletarier der ganzen Welt auf, denselben Weg zu gehen. Die Kommunistische Internationale verpflichtet sich, jede Sowjetrepublik zu unterstützen, wo immer sie auch geschaffen wird.

Die Kommunistische Internationale weiß: um den Sieg schneller zu erringen, muss die um die Vernichtung des Kapitalismus und für die Schaffung des Kommunismus kämpfende Arbeiterassoziation eine straff zentralisierte Organisation besitzen. Die Kommunistische Internationale muss wirklich und in der Tat eine einheitliche kommunistische Partei der ganzen Welt darstellen. Die Parteien, die in jedem Lande arbeiten, erscheinen nur als ihre einzelnen Sektionen. Der Organisationsapparat der Kommunistischen Internationale muss den Arbeitern jedes Landes die Möglichkeit gewährleisten, in jedem gegebenen Moment die größtmöglichste Hilfe von den organisierten Proletariern der übrigen Länder zu erhalten.

Zu diesem Zweck bestätigt die Kommunistische Internationale folgende Punkte der Statuten:

§ 1. Die neue internationale Arbeitervereinigung ist geschaffen zur Organisierung von gemeinsamen Aktionen der Proletarier der verschiedenen Länder, die das eine Ziel anstreben: Sturz des Kapitalismus, Errichtung der Diktatur des Proletariats und einer internationalen Sowjetrepublik zur vollen Beseitigung der Klassen und zur Verwirklichung des Sozialismus, dieser ersten Stufe der kommunistischen Gesellschaft.

§ 2. Die neue internationale Arbeitervereinigung nennt sich: Kommunistische Internationale”.

§ 3. Alle der Kommunistischen Internationale angehörenden Parteien tragen den Namen: Kommunistische Partei des und des Landes (Sektion der Kommunistischen Internationale)”.

§ 4. Die höchste Instanz der Kommunistischen Internationale ist der Weltkongress aller ihr angehörenden Parteien und Organisationen. Der Weltkongress tritt regelmäßig einmal jährlich zusammen. Der Weltkongress allein ist berufen, das Programm der Kommunistischen internationale zu ändern. Der Weltkongress berät und beschließt über die wichtigsten Fragen des Programms und der Taktik, die mit der Tätigkeit der Kommunistischen Internationale zusammenhängen. Die Zahl der auf jede Partei oder Organisation entfallenden beschließenden Stimmen wird durch besonderen Kongressbeschluss bestimmt.

§ 5. Der Weltkongress wählt das Exekutivkomitee der Kommunistischen Internationale, welches das leitende Organ der Kommunistischen Internationale in der Zeit zwischen den Weltkongressen der Kommunistischen Internationale ist. Das Exekutivkomitee ist nur dem Weltkongress verantwortlich.

§ 6. Der Sitz des Exekutivkomitees der Kommunistischen Internationale wird jeweils vom Weltkongress der Kommunistischen Internationale bestimmt.

§ 7. Ein außerordentlicher Weltkongress der Kommunistischen Internationale kann entweder auf Beschluss des Exekutivkomitees oder auf Verlangen der Hälfte der Parteien, die zur Zeit des letzten Weltkongresses der Kommunistischen Internationale angehört haben, einberufen werden.

§ 8. Die Hauptarbeit des Exekutivkomitees lastet auf der Partei des Landes, wo auf Beschluss des Weltkongresses das Exekutivkomitee seinen Sitz hat. Die Partei des betreffenden Landes entsendet fünf ihrer Vertreter mit beschließender Stimme in das Exekutivkomitee. Außerdem entsenden die 10 bis 13 bedeutendsten kommunistischen Parteien, deren Liste von dem ordentlichen Weltkongress bestätigt wird, je einen Vertreter mit beschließender Stimme in das Exekutivkomitee.

Den anderen in die Kommunistische Internationale aufgenommenen Organisationen und Parteien steht das Recht zu, je einen Vertreter mit beratender Stimme in das Exekutivkomitee zu delegieren.

§ 9. Das Exekutivkomitee leitet die gesamten Arbeiten der Kommunistischen Internationale von einer Tagung bis zur anderen, gibt in mindestens vier Sprachen das Zentralorgan der Kommunistischen Internationale (die Zeitschrift Kommunistische Internationale”) heraus, tritt mit den erforderlichen Aufrufen im Namen der Kommunistischen Internationale hervor und gibt für alle der Kommunistischen Internationale angehörenden Organisationen und Parteien bindende Richtlinien. Das Exekutivkomitee der Kommunistischen Internationale hat das Recht, von den ihr angehörenden Parteien den Ausschluss von Gruppen und Personen zu verlangen, die die internationale Disziplin verletzen und ebenso diejenigen Parteien aus der Kommunistischen Internationale auszuschließen, die gegen die Beschlüsse des Weltkongresses verstoßen. Diese Parteien haben das Recht, Berufung beim Weltkongress einzulegen. Im Bedarfsfalle organisiert das Exekutivkomitee in den verschiedenen Ländern seine technischen und anderen Hilfsbüros, die völlig dem Exekutivkomitee untergeordnet sind. Die Vertreter des Exekutivkomitees erledigen ihre politischen Aufgaben in engstem Kontakt mit der Parteizentrale des betreffenden Landes.

§ 10. Das Exekutivkomitee der Kommunistischen Internationale hat das Recht, Vertreter von solchen Organisationen und Parteien mit beratender Stimme in seine Mitte aufzunehmen, die zwar der Kommunistischen Internationale nicht angehören, aber mit ihr sympathisieren und ihr nahe stehen.

§ 11. Die Organe aller Parteien und aller Organisationen, die der Kommunistischen Internationale angehören und die zu den mit der Kommunistischen Internationale Sympathisierenden zählen, sind verpflichtet, alle offiziellen Beschlüsse der Kommunistischen Internationale und ihres Exekutivkomitees zum Abdruck zu bringen.

§ 12. Die allgemeine Lage in ganz Europa und Amerika zwingt die Kommunisten der ganzen Welt zur Schaffung illegaler kommunistischer Organisationen neben der legalen Organisation. Das Exekutivkomitee ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das überall praktisch verwirklicht wird.

§ 13. In der Regel wird der politische Verkehr zwischen den einzelnen der Kommunistischen Internationale angeschlossenen Parteien durch das Exekutivkomitee der Kommunistischen Internationale geführt. In dringenden Fällen geht der Verkehr direkt, aber gleichzeitig wird davon dem Exekutivkomitee der Kommunistischen Internationale Mitteilung gemacht.

§ 14. Die auf dem Boden des Kommunismus stehenden, im internationalen Maßstabe unter der Leitung der Kommunistischen Internationale zusammengeschlossenen Gewerkschaften bilden eine Gewerkschaftssektion der Kommunistischen Internationale. Diese Gewerkschaften delegieren ihre Vertreter zu den Weltkongressen der Kommunistischen Internationale durch die kommunistischen Parteien der betreffenden Länder. Die Gewerkschaftssektion der Kommunistischen Internationale entsendet einen Vertreter in das Exekutivkomitee der Kommunistischen Internationale mit beschließender Stimme. Das Exekutivkomitee der Kommunistischen Internationale hat das Recht, einen Vertreter mit beschließender Stimme in die Gewerkschaftssektion der Kommunistischen Internationale zu entsenden.

§ 15. Die Kommunistische Jugendinternationale ist als Mitglied der Kommunistischen Internationale wie alle übrigen dieser und ihrem Exekutivkomitee untergeordnet. In das Exekutivkomitee der Kommunistischen Internationale wird ein Vertreter des Exekutivkomitees der Kommunistischen Jugendinternationale mit beschließender Stimme delegiert. Das Exekutivkomitee der Kommunistischen Internationale hat das Recht, in das Exekutivkomitee der Kommunistischen Jugendinternationale seinen Vertreter mit beschließender Stimme zu entsenden.

§ 16. Das Exekutivkomitee der Kommunistischen Internationale bestätigt den internationalen Sekretär der kommunistischen Frauenbewegung und organisiert die Frauensektion der Kommunistischen Internationale.

§ 17 Bei Übersiedlung aus einem Land in ein anderes erhält jedes Mitglied der Kommunistischen Internationale brüderliche Unterstützung durch die dortigen Mitglieder der Kommunistischen Internationale.

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