Leo Trotzki: Die „rein juristische“ Begutachtung [Nach Unser Wort. Halbmonatszeitung der IKD, 5. Jahrgang 1937, Nr. 2, Mitte Mai 1937 (Nr. 82), S. 2] Das Moskauer Volkskommissariat für Justizwesen hat einen fremdsprachigen stenografischen Bericht über den Prozess der Siebzehn (Pjatakow, Radek u.a.) herausgegeben. Bekanntlich war der Bericht über den Prozess der Sechzehn (Sinowjew, Kamenew) ein rein journalistisches Erzeugnis. Der Dialog wurde plötzlich durch solche Sätze unterbrochen: „Smirnow versucht wieder, sich herauszuwinden, sich auf die Abwesenheit von den Sitzungen zu berufen … Der Angeklagte dreht sich hartnäckig heraus und versucht, seine Führerrolle zu leugnen ...“ usw. Jede gegen die Einheit des Stils verstoßende Aussage wird einfach ausschaltet oder durch Moralpredigten an die Adresse der Angeklagten ersetzt. Dieser Bericht hat wohl auf dem ganzen Erdenrund nur zwei Menschen befriedigt: den Advokaten Pritt in London und den Advokaten Rosenmark in Paris. Wir zählen nicht die sogenannten Kominternführer mit: sie waren schon vor Erscheinen des Berichtes befriedigt. Der Prozess Sinowjew-Kamenew fand in der Weltpresse eine äußerst ungünstige Aufnahme. Der Prozess der Siebzehn hatte zur wichtigsten Aufgabe, den bösen1 Eindruck des Prozesses der Sechzehn wettzumachen. Der eben erschienene Bericht zählt nicht hundertfünfzig sondern sechshundert Seiten. Der gesamte Text ist in Dialogform gehalten. Der Redakteur mengt sich nicht mit seinen Moralpredigten an die Adresse der Angeklagten ein. Indem sie diesmal einen „stenographischen“ Bericht herausgibt, will die UPU ihre Aufmerksamkeit für die „öffentliche Meinung“ beweisen. Allerdings in seinem materiellen Kern offenbart der Prozess Radek-Pjatakow noch größere Lücken, Widersprüche und Ungereimtheiten als der Prozess Sinowjew-Kamenew. Man kann den Organisatoren schwer einen Vorwurf machen, Wusste doch schon die antike Philosophie dass aus nichts nichts zu schaffen ist. Der Aufbau der Anklage, der die Grundlage der Tatsachen fehlt, gehört seinem Wesen nach in das Gebiet der juristischen Alchimie. Die Gesetze der Materie gewinnen unweigerlich Überhand über die schöpferische Phantasie. Die vollkommene Haltlosigkeit des Januarprozesses wie auch seine Widersprüche in den Einzelheiten und Tatsachen und die ausgesprochenen Absurditäten habe ich in meinen Presseerklärungen und in meiner Rede an die Versammlung im New Yorker Hyppodrom kurz aufgedeckt. Eine eingehende Analyse werde ich in meinem neuen Buche „Stalins Verbrechen“ geben. Ist es aber den Alchimisten auch diesmal nicht gelungen, die Gesetze der Materie umzustoßen, so haben sie jedenfalls versucht, die Erfahrungen der vergangenen Fehlschläge zu verwerten und ihrem neuen Präparat ein möglichst goldähnliches Aussehen zu verleihen. Der Bericht über den Prozess Radek-Pjatakow ist schon seinem Umfange nach für Spezialisten berechnet. Die GPU versucht jetzt durch Vermittlung ihrer politischen und literarischen Agenten in verschiedenen Ländern eine „juristische“ Begutachtung zu organisieren, d.h. von autoritativen Anwälten eine Zeugenaussage zu erhalten, dass die Opfer der Inquisition in voller Übereinstimmung mit den von den Inquisitoren aufgestellten Regeln erschossen wurden. Im Grunde ist die Bedeutung eines rein formellen Zeugnisses über die Einhaltung der äußeren Formen und Zeremonien des Gerichtsverfahrens nahe der Null. Das Wesen der Sache liegt in den materiellen Bedingungen der Vorbereitung und Durchführung des Prozesses. Aber selbst wenn man sich einen Moment von den entscheidenden Faktoren ablenken lässt, die außerhalb des Gerichtssaales liegen, kann man nicht umhin anzuerkennen, dass die Moskauer Prozesse eine direkte Verhöhnung der Ideen der Rechtsprechung sind. Die Untersuchung wird im zwanzigsten Jahre der Revolution vollkommen geheim geführt. Die gesamte alte Generation der Bolschewiki wird vor einem Kriegsgericht, bestehend aus drei unpersönlichen Militärbeamten abgeurteilt. Den ganzen Prozess leitet ein Staatsanwalt, der sein Leben lang politischer Feind der Angeklagten war und bleibt. Die Verteidigung ist ausgeschaltet und dem Gerichtsverfahren jedweder Charakter der Kontroverse genommen. Keinerlei Beweisstücke werden dem Gericht vorgelegt. Die vom Staatsanwalt oder den Angeklagten erwähnten Zeugen werden nicht verhört. Eine ganze Reihe von Beschuldigten, die während der Voruntersuchung erwähnt wurden, fehlen aus unbekannten Gründen auf der Anklagebank. Die beiden Hauptangeklagten, die im Auslande weilen, werden von der Abhaltung des Prozesses nicht einmal verständigt. Trotz des schwerwiegenden Charakters der gegen sie erhobenen Anklagen hat die Regierung nichts unternommen, um ihre Auslieferung zu verlangen Der Anklageakt wird vier Tage vor dem Prozess zugleich mit der Ankündigung des Prozesstermins veröffentlicht. Die Hauptangeklagten, wie auch die im Ausland befindlichen Zeugen werden somit der Möglichkeit beraubt, ihre Aussagen zu machen, Beweise zu unterbreiten und überhaupt irgendwelche Schritte zur Aufklärung des wahren Sachverhaltes zu unternehmen. Die Gerichtsdebatte ist voll und ganz auf einem verabredeten Frage- und Antwortspiel aufgebaut. Der Staatsanwalt stellt keinem einzigen Angeklagten auch nur eine einzige konkrete Frage, die ihm Schwierigkeiten bereiten und die materielle Haltlosigkeit seiner Geständnisse offenbaren könnte. Der Vorsitzende deckt respektvoll die Arbeit des Staatsanwalts. Gerade der „stenographische“ Charakter des Berichts entblößt in überzeugender Weise das böswillige Schweigen von Staatsanwalt und Richtern, folglich deren tatsächliche Teilnahme an der Unterschiebung nicht nur vor sondern auch während des Prozesses bereits bei hochgezogenem Vorhang. Hinzugefügt werden muss, dass die Echtheit des Berichts nicht das geringste Vertrauen verdient. Der erste Schritt einer ehrlichen Begutachtung müsste im Studium der Originale des stenographischen Berichts bestehen. Ihr Vergleich mit dem veröffentlichten Text würde ohne Zweifel eine Reihe von Ausmerzungen und Abänderungen an den Tag bringen. So ernst aber auch diese Erwägungen an sich sein mögen, so haben sie dennoch zweit- und drittrangigen Charakter, denn sie beziehen sich auf die Form der Untersuchung und nicht auf ihr Wesen. Theoretisch kann man sich vorstellen, dass, wenn Stalin, Wyschinski und Jeschow noch weitere fünf oder zehn Jahre die Möglichkeit hätten, ungestraft ihre Prozesse in Szene zu setzen, sie einen so hohen Grad der Technik erreichen würden, bei dem alle Elemente des Gerichtsverfahrens formell mit einander und mit den bestehenden Gesetzen übereinstimmen würden. Indes würde die Vervollständigung der juristischen Technik die Unterschiebung nicht um einen Millimeter der Wahrheit näher bringen. Allein die Sache ist die, dass eine „rein juristische" Begutachtung sich ganz und gar nicht um die Feststellung der Wahrheit bemüht, denn sonst müsste sie von Anfang an anerkennen und erklären, dass sich der Jurist in einem politischen Prozess von so ausnehmender Bedeutung nicht den politischen Bedingungen verschließen kann, aus denen der Prozess hervorgegangen ist und unter denen die Untersuchung geführt wurde, konkreter gesprochen, jenem totalitären Druck, dem letzten Ende Angeklagte wie Zeugen, Richter wie Verteidiger (so weit es solche gibt) und sogar der Staatsanwalt unterworfen sind. Hier ist der Kern der Frage! Unter einem unkontrollierten Regime, das alle Mittel wirtschaftlichen, politischen, physischen und moralischen Zwangs in einer Hand vereinigt, hört ein Gerichtsprozess auf, Gerichtsprozess zu sein. Es geht um eine Gerichtsinszenierung mit im Voraus verteilten Rollen. Die Angeklagten werden auf die Bühne gebracht, erst nach einer Reihe von Proben, die dem Regisseur im Voraus aus volle Gewissheit geben, dass sie nicht aus der Rolle fallen werden. In diesem Sinne wie in jedem anderen stellen die Gerichtsprozesse nur einen Abklatsch des allgemeinen politischen Regimes der UdSSR dar. In allen Versammlungen sprechen alle Redner ein und dasselbe, richten sich nach dem Hauptredner, dabei ganz unabhängig davon, was sie selbst gestern gesprochen. Alle Zeitungsartikel kommentieren die gleiche Direktive in den gleichen Ausdrücken. Die Bewegung des Dirigentenstabes auffangend arbeiten Geschichtsschreiber und Wirtschaftler, sogar die Statistiker Vergangenheit und Gegenwart um, ohne im Geringsten die Tatsachen, Dokumente oder die vorletzte Ausgabe des eigenen Buchs zu berücksichtigen. In Kindergarten und Schulen feiem die Kinder mit den gleichen Worten Wyschinski und verfluchen die Angeklagten. Niemand handelt dabei aus freien Stücken. Alle tun sich Gewalt an. Der Monolythismus des Gerichtsprozesses, wo die Angeklagten die Formeln des Staatsanwalts um die Wette wiederholen, ist somit keine Ausnahme, sondern nur der widerlichste Ausdruck des totalitär-inquisitionellen Regimes. Wir haben kein Gericht vor uns, sondern ein Schauspiel, bei dem die Hauptdarsteller ihre Rollen unter der Revolvermündung spielen. Das Schauspiel kann besser oder schlechter gegeben werden, das ist aber eine Frage der Inquisitionstechnik und nicht der Rechtsprechung. Falschgeld kann so plump gemacht sein, dass es schon durch bloßen Anblick leicht unterschieden werden kann. Gewandte Geldfälscher können hingegen eine hohe Qualität ihres Erzeugnisses erzielen. Das wäre indes ein schlechter Sachverständiger, der sich auf die Frage nach der äußeren Form des Geldes und dessen Prägung beschränken würde ohne die Frage nach dessen spezifischen Gewicht und anderen materiellen Eigenschaften zu stellen. Die „rein juristische Begutachtung“ der Moskauer Prozesse läuft daher im Wesen ihrer Aufgabe darauf hinaus klarzustellen, ob die Unterschiebung gut oder schlecht durchgeführt wurde. Ein solches Herangehen an die Sache stellt schon an sich eine Form der Beihilfe für die Fälscher dar. Um die Frage greller zu beleuchten, soweit sie überhaupt einer Beleuchtung bedarf, wollen wir ein frisches Beispiel aus dem Gebiete des Staatsrechtes nehmen. Nach der Machtergreifung erklärte Hitler allen Erwartungen zuwider, er beabsichtige überhaupt nicht, die Grundgesetze des Staates zu ändern. Die meisten Menschen haben wohl vergessen dass in Deutschland auch heute noch die Weimarer Verfassung unangetastet bleibt. Nur hat Hitler dieses juristische Futteral mit der totalitären Diktatur aufgefüllt. Stellen wir uns einen Sachverständigen vor, der sich große Brillen aufsetzen würde, um auf Grund der offiziellen Dokumente Deutschlands Staatsmaschinerie unter einem rein juristischen Gesichtswinkel zu studieren. Nach einigen Stunden geistiger Anspannung wird er entdecken, dass Hitlerdeutschland eine demokratische Republik reinsten Wassers sei (allgemeines Wahlrecht, ein Parlament, das Hitler Vollmachten erteilt, Unabhängigkeit der Gerichtsordnung usw.) Indes wird jeder Mensch mit gesundem Verstand ausrufen, dass eine derartige juristische „Begutachtung“ im besten Falle Ausdruck von juristischem Kretinismus ist. Die Demokratie beruht auf freiem Kampf der Klassen, Parteien, Programme, Ideen. Wird dieser Kampf unterdrückt, dann bleibt von der Demokratie nur eine tote Schale, die sich sehr gut für die Verdeckung der faschistischen Diktatur eignet. Das moderne Gerichtsverfahren ist auf dem Kampf von Anklage und Verteidigung aufgebaut, eingefügt in eine bestimmte Prozessordnung. Dort wo der Widerstreit zwischen den Parteien mit Hilfe einer außergerichtlichen Gewalt erstickt ist, stellt die Prozessordnung, welches sie auch sei, nur eine Verhüllung der Inquisition dar. Wer bei der Feststellung des Charakters von Stalins Justiz auf eine Analyse der politischen Lage verzichtet verzichtet, die diese in der gesamten Geschichte einzig dastehenden Prozesse erzeugt, ist einfach ein Advokat Wyschinskis. Dass Wyschinski Advokaten braucht, steht außer Zweifel. Aber solche Diener der „reinen“ Justiz können die materielle Wahrheit nur verdunkeln, nicht aufklären. Eine wirkliche Untersuchung der Moskauer Prozesse muss allseitig sein. Sie wird natürlich auch die stenographischen Berichte verwerten, nicht als Dinge an sich, sondern als Bestandteil des gewaltigen geschichtlichen Dramas, dessen Hauptfaktoren hinter den Kulissen des gerichtlichen Schauspiels liegen, Coyoacan, 16. März 1937 1 Wort nicht zu entziffern, ergänzt nach der englischen Fassung in Writings of Leon Trotsky, Vol. 9, S. 245 ff. |
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