Reichstadter Vereinbarung. - Zur Vorbereitung auf den Krieg mit der Türkei musste sich Russland um sein Hinterland kümmern und vor allem die Neutralität der „am meisten interessierten Macht“ – Österreich-Ungarn – erreichen. Am 9. Juli 1876 gab es in der Stadt Reichstadt ein Treffen des russischen (Alexander II.) und des österreichischen (Franz Josef) Kaiser, die sich auf die Aufteilung der europäischen Türkei in eine Reihe kleiner Staaten einigten, die tatsächlich von Russland und Österreich abhängig wären. Die Reichstadter Vereinbarung wurde schließlich in der am 15. Januar 1877 in Budapest abgeschlossenen geheimen österreichisch-russischen Konvention (russischer Vertreter – Nowikow, österreichischer – Andrassy) fixiert. Der wichtigste Punkt (2) dieses Übereinkommens sah vor, dass Österreich sich im Falle eines russisch-türkischen Krieges „formell verpflichtet, in Bezug auf das unabhängige Handeln Russlands wohlwollende Neutralität zu wahren und … auf dem Wege diplomatischen Drucks Versuche der Einmischung oder kollektiven Vermittlung paralysiert, die andere Mächte unternehmen könnten". Die Erklärung für dieses „Wohlwollen" war ein Zusatzprotokoll, nach dem sich beide Seiten „darauf einigten, ihre möglichen Annexionen auf folgende Gebiete zu beschränken: der österreichischen Kaiser: Bosnien und Herzegowina, mit Ausnahme des zwischen Serbien und Montenegro eingeschlossenen Teils, über den sich die beiden Regierungen einigen werden, wenn der Moment, darüber zu verfügen, eintritt; der allrussische Kaiser: in Europa – Teile von Bessarabien, die die alten Grenzen des Reiches bis 1856 wiederherstellen würden“. [Trotzki, Sotschinenija, Band 6, S. 454] |
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