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Kompromiss mit den Genossenschaften 1918

Die Verhandlungen mit den Genossenschaftlern wurden im Laufe des Monats März und Anfang April 1918 geführt. Die Vertreter der Genossenschaften nahmen eine scharf ablehnende Stellung zum Entwurf der Verordnung über die Konsumkommunen ein, der vom Volkskommissariat für Ernährungswesen ausgearbeitet worden war. In diesen Verhandlungen forderten die Genossenschaftler anfangs die völlige Unabhängigkeit der Genossenschaftsorganisationen von den Organen der Sowjetmacht. Sie forderten, dass die Genossenschaften nur ihre Mitglieder versorgen. Der Ende März ausgearbeitete Entwurf eines Abkommens wurde vom Rat der Volkskommissare am 10. April bestätigt. Lenin hatte eine Reihe von Abänderungen eingefügt. Lenin verfasste die Punkte 11, 12 und 13 dieser Verordnung.

Die Verordnung wurde in der Sitzung des Allrussischen Zentralexekutivkomitees vom 11. April 1918 bestätigt, und zwar wurde folgende Resolution der bolschewistischen Fraktion angenommen: „Die Konsumgenossenschaften, die einen großen Teil der Bevölkerung versorgen, führten bisher eine Wirtschaftspolitik, die sich zum Teil gegen die Wirtschaftspolitik richtete, bzw. außerhalb der Wirtschaftspolitik lag, die die Sowjetmacht führte. Das erklärte sich dadurch, dass die Spitzen der Konsumgenossenschaften sich hauptsächlich aus Vertretern der nicht-werktätigen Klassen zusammensetzten. Gegenwärtig haben im Zusammenhang mit der Konsolidierung der Sowjetmacht die Konsumgenossenschaften ihre Bereitschaft zum Ausdruck gebracht, unmittelbar unter der Leitung und Kontrolle der Organe der Sowjetmacht zu arbeiten. Das auf Grund der Verhandlungen der Vertreter der zentralen Genossenschaftsorganisationen und des Rates der Volkskommissare ausgearbeitete Dekret über die Konsumgenossenschaften ist eine Kompromisslösung, die wesentliche Mängel aufzuweisen hat. Aber das Zentralexekutivkomitee, das die Organisierung einer richtigen Verteilung der Lebensmittel und Waren unter der Bevölkerung für eine der wichtigsten, dringendsten Aufgaben in diesem Augenblick hält, zu deren Lösung die Durchführung einer Reihe von sozialistischen Maßnahmen auf diesem Gebiet und die Ersetzung des privaten Handelsapparats durch einen staatlichen Handelsapparat notwendig ist, akzeptiert das Dekret über die Konsumgenossenschaften als Übergangsmaßnahme, die zur Verwirklichung der staatlichen Verteilung der Lebensmittel und Waren im Lande führt." [Band 22]

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