Die Verhandlungen mit den Genossenschaftlern wurden im Laufe des Monats März und Anfang April 1918 geführt. Die Vertreter der Genossenschaften nahmen eine scharf ablehnende Stellung zum Entwurf der Verordnung über die Konsumkommunen ein, der vom Volkskommissariat für Ernährungswesen ausgearbeitet worden war. In diesen Verhandlungen forderten die Genossenschaftler anfangs die völlige Unabhängigkeit der Genossenschaftsorganisationen von den Organen der Sowjetmacht. Sie forderten, dass die Genossenschaften nur ihre Mitglieder versorgen. Der Ende März ausgearbeitete Entwurf eines Abkommens wurde vom Rat der Volkskommissare am 10. April bestätigt. Lenin hatte eine Reihe von Abänderungen eingefügt. Lenin verfasste die Punkte 11, 12 und 13 dieser Verordnung. Die
Verordnung wurde in der Sitzung des Allrussischen
Zentralexekutivkomitees vom 11. April 1918 bestätigt, und zwar wurde
folgende Resolution der bolschewistischen Fraktion angenommen: „Die
Konsumgenossenschaften, die einen großen Teil der Bevölkerung
versorgen, führten bisher eine Wirtschaftspolitik, die sich zum Teil
gegen die Wirtschaftspolitik richtete, bzw. außerhalb der
Wirtschaftspolitik lag, die die Sowjetmacht führte. Das erklärte
sich dadurch, dass die Spitzen der Konsumgenossenschaften sich
hauptsächlich aus Vertretern der nicht-werktätigen Klassen
zusammensetzten. Gegenwärtig haben im Zusammenhang mit der
Konsolidierung der Sowjetmacht die Konsumgenossenschaften ihre
Bereitschaft zum Ausdruck gebracht, unmittelbar unter der Leitung und
Kontrolle der Organe der Sowjetmacht zu arbeiten. Das auf Grund der
Verhandlungen der Vertreter der zentralen
Genossenschaftsorganisationen und des Rates der Volkskommissare
ausgearbeitete Dekret über die Konsumgenossenschaften ist eine
Kompromisslösung, die wesentliche Mängel aufzuweisen hat. Aber das
Zentralexekutivkomitee, das die Organisierung einer richtigen
Verteilung der Lebensmittel und Waren unter der Bevölkerung für
eine der wichtigsten, dringendsten Aufgaben in diesem Augenblick
hält, zu deren Lösung die Durchführung einer Reihe von
sozialistischen Maßnahmen auf diesem Gebiet und die Ersetzung des
privaten Handelsapparats durch einen staatlichen Handelsapparat
notwendig ist, akzeptiert das Dekret über die Konsumgenossenschaften
als Übergangsmaßnahme, die zur Verwirklichung der staatlichen
Verteilung der Lebensmittel und Waren im Lande führt." [Band 22] |
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